13.10.2023 Inneres und Heimat — Anhörung — hib 748/2023

Anhörung zum Stiftungsfinanzierungsgesetz

Berlin: (hib/HLE) Um das sogenannte Stiftungsfinanzierungsgesetz geht es in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat am Montag (16. Oktober 2023). Zehn Sachverständige werden zu dem Gesetzentwurf von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur „Finanzierung politischer Stiftungen aus dem Bundeshaushalt“ (20/8726) Stellung nehmen. Die auf zwei Stunden angesetzte öffentliche Anhörung beginnt um 14 Uhr im Saal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses.

Als Sachverständige sind geladen: Sabine Fandrych (Friedrich-Ebert-Stiftung), Professorin Sina Fontana (Universität Augsburg), Jörg Geerlings MdL (Justiziar der CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen), Professor Christofer Lenz (Oppenländer Rechtsanwälte), Professor Rudolf Mellinghoff (Bundesverfassungsrichter a. D. und Präsident des Bundesfinanzhofes a. D.), Professor Christoph Möllers (Humboldt-Universität zu Berlin), Professor Markus Ogorek (Universität zu Köln), Professorin Sophie Schönberger (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf), Privatdozent Ulrich Vosgerau und Professor Joachim Wieland.

Die Fraktionen wollen mit ihrem Gesetzentwurf die Förderung der politischen Stiftungen durch den Bund auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Die Regelung ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden. Nach der Neuregelung gehört zu den Voraussetzungen einer Förderung, dass die Abgeordneten der einer politischen Stiftung jeweils nahestehenden Partei in der mindestens dritten aufeinanderfolgenden Legislaturperiode in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag eingezogen sind. Außerdem darf die einer Stiftung nahestehende Partei nicht von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen worden sein. Zudem muss die Stiftung die Gewähr bieten, für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv einzutreten. Die Gesamthöhe der Förderung der politischen Stiftung durch den Bund soll auch in Zukunft durch den Haushaltsgesetzgeber festgelegt werden.

Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss anzumelden: innenausschuss@bundestag.de. Die Sitzung wird auch live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

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