16.10.2023
Inneres und Heimat — Antwort — hib 752/2023
Beschluss des EU-Innenministerrats zum Asylsystem
Berlin: (hib/STO) Um den Beschluss des EU-Innenministerrats vom 8. Juni 2023 zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/8637) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/7911). Danach sieht die allgemeine Ausrichtung des Rates zur Asylverfahrens-Verordnung in Artikel 41b erstmalig die Einführung eines obligatorischen Grenzverfahrens für bestimmte Personengruppen vor. Dazu gehören den Angaben zufolge Personen, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder öffentliche Ordnung darstellen, sowie Menschen, die die Behörden getäuscht haben, und solche, bei deren Staatsangehörigkeit eine EU-weite Schutzquote von 20 Prozent oder weniger vorliegt.