Union erkundigt sich nach Gesundheitsforschung
Berlin: (hib/CHA) Die CDU/CSU-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (20/8542) danach, welche Maßnahmen die Bundesregierung im Bereich der Gesundheitsforschung bisher ergriffen hat, die der Fürsorgepflicht des Staates entsprechen. Ferner interessiert die Abgeordneten, welche weiteren Maßnahmen die Bundesregierung vor dem Hintergrund plant, dass aktuell von den ca. 30.000 bekannten Erkrankungen nur ein Drittel therapierbar seien.
Wie die Fragesteller in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage schreiben, leite sich aus der Fürsorgepflicht des Staates die politische Verpflichtung ab, die gesundheitliche Versorgung auf einem qualitativ hohen Niveau sicherzustellen, das dem aktuellen wissenschaftlichen Stand entspreche.
Wie aus der Vorbemerkung weiter hervorgeht, sei es in Deutschland problematisch, dass Ergebnisse der Gesundheitsforschung „zu wenig Eingang“ in die klinische Forschung fänden und insbesondere Unikliniken Forschungsergebnisse zu klinischen Studien ungern an Register übermitteln würden. Dass viele Studien nicht veröffentlicht würden, könne sich zu einem Nachteil für Patientinnen und Patienten auswirken. Die Unionsabgeordneten fragen daher, ob die Bundesregierung in der Sicherstellung von Studienergebnissen die Notwendigkeit einer umfassenden oder teilweisen Veröffentlichungspflicht begründet sieht.