18.10.2023 Verkehr — Ausschuss — hib 770/2023

Schnellere Genehmigungen für Autobahnen und Schienennetz

Berlin: (hib/AW) Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich sollen deutlich beschleunigt und die EU-Richtlinie über die Straffung von Maßnahmen zur Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Verkehrsausschuss erteilte dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/6879) am Mittwoch in geänderter Fassung grünes Licht. Für die Gesetzesvorlage stimmten die drei Fraktionen der Ampelkoalition, die Opposition votierte geschlossen dagegen. Zuvor hatte der Ausschuss einen umfangreichen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf mit den Stimmen der Koalition gegen die der Opposition verabschiedet. Der Bundestag wird die Gesetzesvorlage am Freitag in zweiter und dritter Lesung beraten und abstimmen.

Die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion hielten der Ampelkoalition vor, dass sie den 43-seitige Änderungsantrag erst am Vorabend vor der Ausschusssitzung vorgelegt habe. Eine vernünftige Beratung sei deshalb nicht möglich. Dies sei ein „beispielloser Umgang der Regierungskoalition mit der Opposition“, hieß es aus den Reihen der Union. Die SPD-Fraktion zeigte zwar Verständnis für den Ärger der Opposition, verfassungsrechtlich sei das Verfahren aber nicht zu beanstanden.

Die Union hielt den Ampelkoalitionen vor, dass mit den beabsichtigten Maßnahmen des Gesetzes das Ziel, die Genehmigungs- und Planungsverfahren zeitlich zu halbieren, nicht erreicht werde. Die AfD monierte, dass keines der im Gesetz genannten 140 Verkehrsprojekten, die vorrangig beschleunigt werden sollen, in Ostdeutschland liege. Die Linke wiederum mahnte, das Gesetz sei kein Beitrag zum Klimaschutz. Es wäre besser gewesen, sich auf die Sanierung des bestehenden Autobahnnetzes zu beschränken und vor allem den Ausbau des Schienennetzes und der Wasserstraßen voranzutreiben.

SPD, Grüne und FDP wiesen die Kritik zurück. Der Umstand, dass keines der vorrangigen Verkehrsprojekte im Osten liege, sei dem Umstand geschuldet, dass dort „keine Engpässe“ vorhanden seien. Die Länder seien bei der Identifizierung der entsprechenden Verkehrsvorhaben eingebunden gewesen.

Mit dem Gesetz soll unter anderem das Schienennetz schneller ausgebaut werden. Dafür werden für besonders wichtige Schienenprojekte das „überragende öffentliche Interesse“ sowie einfachere Regeln beim Artenschutz festgeschrieben. Auch beim Autobahnnetz soll unter Beteiligung der Bundesländer das „überragende öffentliche Interesse“ festgeschrieben werden können. Zudem soll die Genehmigungspflicht für Brücken, die im Zuge der Sanierung erweitert werden, gänzlich entfallen, ebenso wie die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Durch einfachere Zustimmungsverfahren der Straßenverkehrsbehörde sollen Windkraftanlagen schneller entlang von Autobahnen gebaut werden können. Außerdem sollen Photovoltaikanlagen mitgebaut werden können. Darüber hinaus sollen die Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Schienen- und Straßenprojekten zukünftig vollständig digital durchgeführt werden. Für Verkehrsprojekte, die zum Kernnetz der Transeuropäischen Netze (TEN) gehören, wird erstmals eine Genehmigungsfrist von vier Jahren eingeführt.

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