Keine Änderung für Paketboten
Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke hat sich mit ihrer Forderung nach einem Verbot von Werkverträgen und Subunternehmerketten in der Paketbranche nicht durchgesetzt. Ein entsprechender Antrag (20/7644) der Fraktion wurde mit der Mehrheit der anderen Fraktionen abgelehnt, obwohl zumindest aus den Reihen der Ampelfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Problemanalyse geteilt wurde.
Nach Ansicht der Linken soll es Unternehmen der Kurier-, Express- und Paketdienste (KEP-Branche) untersagt werden, bei der Beförderung von Paketen Fremdpersonal in Form von bei Dritten beschäftigten Arbeitnehmern, Selbstständigen sowie von Leiharbeitnehmern einzusetzen.
Die Linke wies darauf hin, dass die zahlreichen Fälle von Rechtsmissbrauch hinlänglich bekannt und keine Einzelfälle seien, sondern vielmehr in der Branche systemisch angelegt. Dass es in der Branche ein Problem mir Lohndumping und Verletzung des Arbeitsschutzes gibt, unterstrichen auch die SPD- und die Grünen-Fraktion. Besonders auf der letzten Meile werde der Arbeitsschutz oft ausgehebelt, hieß es von der SPD. Eine Stärkung von Tarifbindung und Mitbestimmung sei aber eher der richtige Weg. Man wolle dranbleiben und ein Gesetz auf den Weg bringen, das EU-rechtskonform ist. Auch die Grünen betonten, dass es einen Missbrauch von Werkverträgen gebe, aber die Selbständigkeit einfach abzuschaffen, sei schwierig. Besser wäre eine Reform der Statusfeststellung und ein Verbandsklagerecht für die Gewerkschaften, so der Tenor der Grünen.
Deutlich ablehnend äußerten sich die Fraktionen CDU/CSU, FDP und AfD, die es abstritten, dass überhaupt ein zu lösendes Problem existiere. Es gebe kein Problem mit der Rechtslage, sondern mit den Kontrollen, lautete das Fazit der Unionsfraktion. Auch die AfD betonte, es sei Aufgabe der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), in der Branche besser zu kontrollieren. Der FKS fehlten aber immer noch längst zugesagte tausende neue Stellen. Nach Ansicht der FDP hat die Branche weder ein Problem mit der Zeitarbeit noch mit der Zahl der Solo-Selbständigen, die lediglich zwei Prozent der Beschäftigten ausmachten.