18.10.2023 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Ausschuss — hib 779/2023

Mehr Freiheit für Bahnbrechendes

Berlin: (hib/HARI) Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technologiefolgenabschätzung hat den Kabinettsentwurf über die „Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen“ ( SPRIND-Freiheitsgesetz -20/8677) überwiegend zustimmend zur Kenntnis genommen. Eine öffentliche Anhörung wird am 8. November stattfinden.

Mario Brandenburg, Parlamentarischer Staatssekretär im BMBF, hob als Berichterstatter der Bundesregierung hervor, dass mit dem Kabinettsbeschluss ein „wichtiger Meilenstein“ für das SPRIND-Freiheitsgesetz erreicht sei. Dieses solle SPRIND von bürokratischen Hürden befreien, um kreative Forschungsinnovationen noch schneller umsetzen zu können. Ermöglicht werden solle dies, so Brandenburg, durch „passgenaue Rahmenbedingungen und Finanzierungsinstrumente“, sodass SPRIND ohne den Bund als Zwischeninstanz agieren könne. SPRIND sei schon jetzt eine „Erfolgsgeschichte“. Damit die Agentur noch freier und rascher agieren könne, sollte der Bund SPRIND vom Besserstellungsverbot befreien.

In der Debatte wies die SPD-Fraktion darauf hin, dass der Gesetzesentwurf bereits ein „gutes Stadium“ erreicht habe, um seinem Förderauftrag nachzukommen. SPRIND erhalte bereits jetzt schon viele Freiräume, bekomme viele Mittel zur Verfügung gestellt und stehe nur unter „eingeschränkter Fachaufsicht“. Allerdings sollten die Fördermittel zu einem gewissen Anteil wieder an den Bund zurückfließen.

Die Unionsfraktion betonte, dass sie in der vergangen Legislatur zusammen mit den Sozialdemokraten mit SPRIND etwas „Gutes“ geschaffen hätten. Doch es gebe noch einige offene Punkte. Zum einen müsse geklärt werden, wie der Bund die Ziele der SPRIND definieren wolle. Es sollten auf jeden Fall „messbare Ziele“ sein. Die Agentur solle auch eine andere Organisationsstruktur als etwa die Fraunhofer-Gesellschaft haben. Eine doppelte Fachaufsicht sei zu vermeiden. Der Aufsichtsrat übe bereits eine Kontrollfunktion aus. Eine wichtige offene Frage sei zudem, was am Ende aus den Projekten werde, die SPRIND aufgebaut habe.

Bündnis 90/Die Grünen betonten, dass SPRIND Freiheitsräume brauche, damit es „praxistauglich“ sei. In dem Zusammenhang sollte auch das Besserstellungsverbot auf den Prüfstand kommen. Abänderungen seien hier hilfreich, wenn diese schnellere Entscheidungen ermöglichten. Auch Aufsichtsratsstrukturen seien wichtig, aber die fachlichen Zuständigkeiten sollten sich nicht auf mehrere Ministerien verteilen.

Nach Ansicht der AfD-Fraktion muss sich eine aus Steuermitteln geförderte Einrichtung auch einer besonders sorgfältigen Finanzprüfung unterziehen. Die AfD bemängelte zudem eine unzureichende Öffentlichkeitsarbeit. Selbst unter Professoren naturwissenschaftlicher Fächer sei SPRIND noch kaum bekannt.

Die FDP-Fraktion betonte, dass die SPRIND-Agentur vor allem „marktadäquat“ sein solle. Sie müsse sich dem Wettbewerb um Ideen, Talente und Kunden stellen. Da SPRIND aus Steuermittel finanziert werde, bedürfe es „klarer Aufsichtsregeln“, auch um auftretende Konflikte regeln zu können.

Wenn Steuermittel in die Agentur einmündeten, müssen auch Steuergelder wieder zum Staat zurückfließen, forderte die Linksfraktion.

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