Bericht über Auslandsdienstreisen der Bundestagsabgeordneten
Berlin: (hib/VOM) Die Bundestagsabgeordneten haben in der Zeit vom 26. Oktober 2021 bis 30. September 2023 insgesamt 956 Auslandsdienstreisen absolviert. Dies geht aus der von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) vorgelegten Unterrichtung (20/8900) über die internationalen Aktivitäten und Verpflichtungen des Deutschen Bundestages im genannten Zeitraum hervor.
Danach kam es im Berichtszeitraum zu 93 Reisen von Ausschussdelegationen, 634 Einzeldienstreisen, 40 Einzeldienstreisen von Präsidiumsmitgliedern, 29 Delegationsreisen der Parlamentariergruppen und 160 Reisen zu Konferenzen und Sitzungen der internationalen parlamentarischen Versammlungen einschließlich Wahlbeobachtungen. Die Gesamtkosten der Reisen belaufen sich der Vorlage zufolge auf knapp 6,95 Millionen Euro.
Wie die Bundestagspräsidentin ausführt, konnten die Abgeordneten Ende März/Anfang April 2022 die Pflege internationaler Kontakte nach der Covid-19-Pandemie wieder persönlich und unmittelbar aufnehmen. Durch den russischen Angriff auf die Ukraine habe sich die Bedeutung einer engen internationalen Kooperation im Februar 2022 noch einmal verstärkt. Auch die Europäisierung und Globalisierung nahezu aller Politikfelder habe zur Folge, dass der Bundestag auf eine enge internationale Zusammenarbeit angewiesen sei und von ihr profitiere.
Bei den internationalen Begegnungen seien neben den Herausforderungen aufgrund des russischen Angriffskrieges vor allem die Themenfelder Digitalisierung, globale Wirtschaft und Finanzmärkte, Energieversorgung, die Folgen des Klimawandels, Migration und Asyl sowie die Bekämpfung internationaler Terrororganisationen und grenzüberschreitender Kriminalität aufgegriffen worden.
Entsprechend finde die parlamentarische Arbeit der Abgeordneten nicht nur im Deutschen Bundestag statt, sondern ebenso in parlamentarischen Versammlungen und Gremien von internationalen und supranationalen Organisationen wie der Interparlamentarischen Union, der Nato, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), des Europarates und der Europäischen Union statt. Mit der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung gebe es seit 2019 zudem eine besondere Form der Zusammenarbeit zwischen der französischen Nationalversammlung und dem Deutschen Bundestag.
Die im Bundestag zu treffenden Entscheidungen haben der Bundestagspräsidentin zufolge vielfach internationale Bezüge, für die „fundierte Kenntnisse der Situation in ausländischen Staaten“ erforderlich seien. Gleiches gelte für die Entwicklung von Kooperationsformen, mit denen der Bundestag den Aufbau demokratischer Strukturen vor allem in Staaten fördere, die politische Umbrüche erlebt hätten oder noch erleben. Um dem gerecht zu werden, pflegten die Bundestagsabgeordneten „vielfältige und intensive Formen der politischen Zusammenarbeit mit anderen Staaten und internationalen Organisationen“. Dies geschehe als Mitglieder von Ausschüssen, Kommissionen und anderen Bundestagsgremien, als Delegierte in internationalen parlamentarischen Organisationen oder als Vertreterinnen und Vertreter von Parlamentariergruppen, die für bestimmte Staaten oder Regionen zuständig seien.