26.10.2023 Klimaschutz und Energie — Antwort — hib 797/2023

Regierung sieht keinen Änderungsbedarf beim Heizungsgesetz

Berlin: (hib/MIS) Aus Sicht der Bundesregierung wird in Bezug auf die kürzlich verabschiedete Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zur Einführung von Regelungen zum Heizen mit erneuerbaren Energien (sogenanntes Heizungsgesetz) derzeit kein Änderungsbedarf gesehen. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/8940) auf die Kleine Anfrage der Unionsfraktion (20/8541) mit Fragen zum Gebäudeenergiegesetz nach den parlamentarischen Beratungen. Im Weiteren führt die Regierung dazu aus, Äußerungen von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) beträfen Überlegungen, das energetische Anforderungssystem des GEG (einschließlich der Dämmanforderungen) perspektivisch zu überarbeiten, weiterzuentwickeln und für die Praxis handhabbarer zu machen. Ein Absenken des bisherigen Anforderungsniveaus sei damit nicht verbunden. Angesichts der aktuell schwierigen Rahmenbedingungen in der Bau- und Wohnungswirtschaft durch hohe Zinsen und Baukosten sei die Verankerung von EH 40 als verbindlicher gesetzlicher Neubaustandard in dieser Legislaturperiode nicht mehr nötig und werde ausgesetzt.

Auf die Frage der Unionsabgeordneten, welche Änderungen gegenüber der Formulierungshilfe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Bundesregierung bei den Änderungsanträgen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, die Bestandteil der Beschlussempfehlung auf Bundestagsdrucksache (20/7619) geworden seien, benennen könne, erwidert die Regierung: Als Ergebnis der Verhandlungen zwischen den Regierungsfraktionen habe sie eine Formulierungshilfe als Grundlage für einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung erstellt. Die Inhalte der Formulierungshilfe und des Änderungsantrags seien insofern identisch. Etwaige minimale Abweichungen könnten sich aus einer redaktionellen Überarbeitung der Formulierungshilfe durch das Sekretariat des Ausschusses für Klimaschutz und Energie ergeben. Diese bewertet die Bundesregierung als unproblematisch.

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