30.10.2023 Inneres und Heimat — Anhörung — hib 801/2023

Anhörung über Gesetzentwürfe zu den Nachrichtendiensten

Berlin: (hib/STO) Um Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Änderung des BND-Gesetzes (20/8627) und „zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts“ (20/8626) geht es am Montag, 6. November 2023, in einer Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 11:30 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Raum 2.600 beginnt, werden neun Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).

Wie aus dem Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts hervorgeht, will die Bundesregierung die Eigensicherung der Nachrichtendienste des Bundes stärken und das Nachrichtendienstrecht „auf der Grundlage jüngerer Verfassungsrechtsprechung“ umfassend reformieren. Danach sollen die Regelungen zur Übermittlung nachrichtendienstlich gewonnener Informationen an Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden.

Da diese Regelungen nur noch bis Ende dieses Jahres anwendbar sind, sei diese Anpassung besonders dringlich, schreibt die Bundesregierung in der Vorlage. Angesichts jüngerer Innentäterfälle bei den deutschen Nachrichtendiensten gelte dies gleichermaßen für eine wirksame Eigensicherung, die ebenso einbezogen sei. In einem zweiten Teil der Reform solle dann im kommenden Jahr „das Nachrichtendienstrecht insgesamt zukunftsfest ausgestaltet werden“.

Wie die Bundesregierung in der Begründung ausführt, setzt der Gesetzentwurf die Vorgaben um, die das Bundesverfassungsgericht zu den Übermittlungsbefugnissen des Bundesverfassungsschutzgesetzes in seinem Beschluss vom 28. September 2022 (1 BvR 2354/13) getroffen hat. „Vor dem Hintergrund der mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine verschärften internationalen Lage ist im Übrigen besonders vordringlich, die Eigensicherung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) speziell gegenüber Ausforschungsoperationen anderer Nachrichtendienste zu stärken, insbesondere gegenüber Innentätern“, heißt es in der Begründung weiter.

In der Vorlage zur Änderung des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BND) sieht die Bundesregierung vor, auch die Übermittlungsvorschriften des BND-Gesetzes sowie des Artikel-10-Gesetzes an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anzupassen. Als Maßnahme der Eigensicherung sollen diesem Gesetzentwurf zufolge zudem zusätzliche Vorschriften zum Schutz von Verschlusssachen durch Kontrollen präzise für den BND gesetzlich geregelt werden.

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