30.10.2023 Inneres und Heimat — Antwort — hib 802/2023

Tatsächlich vollzogene Zurückweisungen an den Landgrenzen

Berlin: (hib/STO) Über die Zahl tatsächlich vollzogener Zurückweisungen an den deutschen Landgrenzen durch die Bundespolizei berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/8968) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/8499). Danach wurden laut der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei mit Stand vom 28. September an der deutsch-österreichischen Landgrenze in den ersten acht Monaten dieses Jahres 6.367 Zurückweisungen tatsächlich vollzogen nach 14.675 im Gesamtjahr 2022. Zusammen mit Zurückweisungen, „die zwar mit Ursprung zur Republik Österreich bestehen, aber nicht an der Landgrenze vollzogen werden“, erhöhen sich diese Zahlen den Angaben zufolge auf 18.853 im Zeitraum von Januar bis einschließlich August 2023 und 25.538 im gesamten Vorjahr. Bei den angegebenen Zahlen sind laut Bundesregierung noch „geringfügige Änderungen möglich“.

An der Landgrenze zur Schweiz wurden in den ersten acht Monaten dieses Jahres 8.002 Zurückweisungen tatsächlich vollzogen nach 3.644 im Gesamtjahr 2022, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. An der Grenze zu Frankreich waren es danach von Januar bis August 2023 insgesamt 100 (Gesamtjahr 2022: 312), an der Grenze zu den Niederlanden 52 (2022: 86), an der Grenze zur Tschechischen Republik 31 (2022: 210) und an den Grenzen zu Belgien sowie zu Polen jeweils 22 (2022: 86 beziehungsweise 55). An der Grenze zu Luxemburg gab es in den ersten acht Monaten des laufenden Jahres laut Vorlage eine tatsächlich vollzogene Zurückweisung und an der Grenze zu Dänemark keine (2022: 32 beziehungsweise 42).

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