01.11.2023 Auswärtiges — Gesetzentwurf — hib 803/2023

Änderung des Ausführungsgesetzes zur Chemiewaffenkonvention

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung plant eine Änderung des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) sowie außenwirtschaftlicher Vorschriften. Mit den Anpassungen, für die sie einen Gesetzentwurf vorgelegt hat (20/9001), sollen die Erfahrungen der Inspektionspraxis aus den vergangenen Jahren sowie beim Transfer gelisteter Chemikalien berücksichtigt werden, heißt es im Entwurf. Zur wirksamen Umsetzung des CWÜ in Deutschland würden zudem Regelungen über die Zuständigkeit der Begleitgruppe von Inspektionen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) konkretisiert und präzisiert. Zugleich seien „detaillierte Rechtsgrundlagen“ zur Verarbeitung von Daten vorgesehen, schreibt die Bundesregierung.

Neu eingeführt werde die Pflicht, die widerrechtliche Entwendung und das Auffinden von Chemiewaffen und Chemikalien mit Relevanz für das CWÜ zu melden. Erstmalig soll das Ausführungsgesetz auch Regelungen für Meldeketten für jene Behörden enthalten, denen solche Vorfälle angezeigt werden.

Weitere Änderungen zielen auf eine Präzisierung und Ergänzung der Rechtsgrundlagen, um veränderten Anforderungen der OVCW für Inspektionen Rechnung zu tragen. Darüber hinaus soll es der Bundeswehr ermöglicht werden, in Auslandseinsätzen, die nicht im Rahmen von „Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit“ stattfinden - wie etwa einer militärischen Evakuierungsoperation -, als „milderes Mittel gegenüber dem Schusswaffengebrauch“ zum Beispiel Tränengas einzusetzen.

Deutschland sei wegen seiner starken chemischen Industrie einer der am häufigsten inspizierten Vertragsstaaten des CWÜ. Mit seiner nationalen Implementierungsgesetzgebung wolle Deutschland „ein Beispiel geben“, erklärt die Bundesregierung. Mit der Ratifikation seien die 193 Vertragsstaaten verpflichtet, alle chemischen Waffen und die Einrichtungen zu deren Herstellung zu melden und zu vernichten, sowie die Produktion und Verwendung von Vorprodukten zu kontrollieren und alles dafür zu tun, um einen Missbrauch der friedlichen Nutzung der Chemie zu verhindern.

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