Digitalgesetze im Plenum und in Anhörungen
Berlin: (hib/PK) Die beiden von der Bundesregierung eingebrachten Digitalgesetze sollen am 15. November in öffentlichen Anhörungen mit Experten beraten werden. Der Gesundheitsausschuss beschloss die Anhörungen am Mittwoch vorbehaltlich der Überweisung der Vorlagen durch das Plenum. Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) sowie das Digitalgesetz (DigiG) stehen an diesem Donnerstag in erster Beratung auf der Tagesordnung des Parlaments.
Das GDNG hat zum Ziel, Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke leichter und schneller nutzbar zu machen. Dazu wird eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle aufgebaut.
Mit dem Digitalgesetz soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen über die Einführung verbindlicher Standards beschleunigt werden. Anfang 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet, wobei auf das sogenannte Widerspruchsverfahren (Opt-out) umgestellt wird. Das elektronische Rezept (E-Rezept) soll 2024 verbindlich werden.