08.11.2023 Petitionen — Ausschuss — hib 824/2023

Einsatz von Schwefelhexafluorid in Windkraftanlagen

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss vertritt mehrheitlich die Auffassung, dass es einer europäischen Regelung bedarf, um klimaschädigende Emissionen, die sich beispielsweise durch den Einsatz von Schwefelhexafluorid (SF6) als Isoliergas in Windkraftanlagen ergeben, spürbar zu vermindern. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss mit dem Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der Fraktionen von CDU/CSU und Die Linke die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine Petition mit der Forderung nach einem umgehenden Verbot des Einsatzes von Schwefelhexafluorid als Isoliergas in Windkraftanlagen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) „als Material“ zu überweisen und sie dem Europäischen Parlament zuzuleiten. Die AfD-Fraktion hatte für das höhere Überweisungsvotum „zur Erwägung“, ohne die Zuleitung an das Europäische Parlament, plädiert.

Ziel der Materialüberweisung an das BMUV ist es laut der Begründung zur Beschlussempfehlung, auf die Bedeutung des Anliegens hinzuweisen und zu erreichen, „dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene gezielt für ein zeitnahes Verbot des Einsatzes von Schwefelhexafluorid als Isoliergas in Windkraftanlagen einsetzt“.

In der öffentlichen Petition (ID 138491) wird auf die besonders hohe Klimawirksamkeit des Gases und die Verfügbarkeit von Alternativen hingewiesen. SF6 sei ein Isolationsgas, welches ein hohes Treibhauspotenzial habe. Hinzu komme eine Verweildauer in der Atmosphäre von mehreren tausend Jahren. Trotz einer Selbstverpflichtung der Industrie aus dem Jahr 2000 werde dieses Gas insbesondere bei Windkraftanlagen weiter eingesetzt, „obwohl es mittlerweile Alternativen gibt“, schreibt die Petentin. Es würden nach wie vor jährlich mehrere Tonnen dieses Gases freigesetzt. Der Einsatz dieses Treibhausgases müsse umgehend verboten werden, fordert sie in der Petition. Eine Übergangsfrist beschleunige den Klimawandel und sei inakzeptabel, heißt es weiter.

SF6 werde zu großen Teilen innerhalb geschlossener Systeme verwendet, heißt es in der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Die an die Industrie abgegebene Menge an SF6 entspräche daher nicht der in die Atmosphäre freigesetzten Emissionsmenge. Direkt freigesetzt worden seien durch SF6 im Jahr 2020 nach Berechnungen des Umweltbundesamtes zur nationalen Triebhausgas-Berichterstattung 3,0 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten.

Bekannt sei die Klimawirkung des Gases schon lange. Es gebe daher bereits seit 2005 Selbstverpflichtungen verschiedener Industrien in Deutschland zur Reduktion von SF6-Emissionen. Im Rahmen dieser Selbstverpflichtung seien die Emissionen deutlich gesenkt worden, schreiben die Abgeordneten.

Schwefelhexafluorid werde in elektrischen Betriebsmitteln der Energieübertragung und -verteilung im Mittelspannungs- und Hochspannungsbereich seit vielen Jahren als Isoliergas verwendet, heißt es weiter. Dazu zählten auch Windkraftanlagen.

Laut einem Vorschlag der Europäische Kommission vom 5. April 2022 werde es künftig ein Verbot für neue SF6-haltige Schaltanlagen geben, wird mitgeteilt. Diese Verbote seien gestaffelt nach Spannungsebenen und griffen, „sofern SF6-freie Alternativen verfügbar sind“, nach Übergangsfristen. Künftig werde dann, wie von der Petentin gefordert, ein SF6-Verbot auch für neue Windkraftanlagen in Kraft treten.

Unter Bezugnahme auf eine Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) heißt es in der Vorlage weiter: Da die Regelungen zur Reduktion von fluorierten Treibhausgasen in der Europäischen Union weitestgehend harmonisiert seien, plane die Bundesregierung keine über das EU-Recht hinausgehende nationale Regelung hinsichtlich eines SF6-Verbotes in Windkraftanlagen. Technisch sei der Bau von Windkraftanlagen bereits heute ohne SF6-haltige Schaltanlagen möglich. Allerdings sei ein sofortiges Verbot von SF6 in Windkraftanlagen ohne Übergangsfristen, wie von der Petentin gefordert, nicht umsetzbar. Die Bundesregierung unterstütze daher die von der Kommission vorgeschlagenen Übergangsfristen.

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