Schutz der kritischen Infrastruktur im Bereich des BMDV
Berlin: (hib/HAU) Um den Schutz der kritischen Infrastruktur innerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) besser koordinieren zu können, wurde laut einer Antwort der Bundesregierung (20/9029) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/8791) am 1. März 2023 die „Stabsstelle Krisen und Sicherheit“ eingerichtet. Aufgrund der zentralen politischen Bedeutung sei die Stabsstelle in der Abteilung L („Leitung, Kommunikation“) des Ministeriums angesiedelt worden, wird mitgeteilt.
Der Antwort zufolge werden Synergien, die durch die organisatorische Zusammenführung der drei betroffenen Referate entstehen, konsequent genutzt. „Durch die gezielte Einbindung der Referate im BMDV die ebenfalls für den Bereich des Schutzes der kritischen Infrastruktur zuständig sind, wird die Koordinierung im Bereich Krisenvorsorge und -bewältigung im BMDV optimiert und die Reaktions- und Handlungsfähigkeit im Krisenfall deutlich verbessert“, heißt es in der Vorlage.
So seien bestehende Strukturen der Rufbereitschaft personell verstärkt worden, wodurch die Erreichbarkeit des Ressorts rund um die Uhr gewährleistet sei. Die Lagezentren des BMDV in Berlin und Bonn würden modernisiert und mit verbesserter Kommunikationstechnik ausgerüstet. Neben Satellitentelefonie stehe dem BMDV bereits die sichere Kommunikation R-VSK zur Verfügung, ebenso sei (Daten-) Kommunikation über das gehärtete modulare Warnsystem MoWaS möglich.
Derzeit würden die Krisenreaktionsprozesse überarbeitet. Für die Sicherstellung der Staats- und Regierungsfunktionen werde ein Notfallmanagement (Business Continuity Management) eingerichtet. „Parallel werden Kommunikationswege in den Geschäftsbereich und zu relevanten Akteuren im Verkehrs- und Telekommunikationsbereich gestärkt und auch hier die geschützte Kommunikation ausgebaut“, schreibt die Bundesregierung. Des Weiteren würden Belange des Schutzes der Infrastrukturen im Geschäftsbereich des BMDV gesteuert. Das beträfe sowohl regulatorische Instrumente als auch informelle Maßnahmen und Austauschformate. Damit, so heißt es weiter, „sollen die Infrastrukturen in ihrer Gesamtheit in den Blick genommen und die Möglichkeiten der Prävention weiter ausgeschöpft werden“.