08.11.2023 Arbeit und Soziales — Antrag — hib 838/2023

Mehr „Fordern“ in der Arbeitsvermittlung

Berlin: (hib/CHE) Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (20/9152) eine Reform der Arbeitsvermittlung. Zur Begründung führen die Abgeordneten an, dass sowohl die Bundesagentur für Arbeit (BA) als auch die Jobcenter Probleme hätten, Arbeitslose in Stellen zu vermitteln und die Vermittlungsquote der Jobcenter im Jahr 2022 auf nur sechs Prozent gesunken sei. Die Arbeitgeber hätten nur ein geringes Vertrauen in die Vermittlungskompetenzen der BA und der Jobcenter. Deshalb meldeten sie weniger als die Hälfte der offenen Stellen dorthin, heißt es in dem Antrag.

Mit der Einführung des Bürgergelds sei jedoch nicht die schnellstmögliche Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt gestellt, sondern der Vorrang der Vermittlung abgeschafft worden. Der frühere Grundsatz „Fördern und Fordern“ sei weitgehend aufgegeben worden, kritisiert die AfD.

Sie fordert von der Bundesregierung unter anderem, den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach dem SGB II (Bürgergeld) einen Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für die private Arbeitsvermittlung einzuräumen. Auch soll die Vergütung privater Arbeitsvermittler für die nachhaltige Arbeitsvermittlung in eine Beschäftigung mit mindestens 25 Wochenstunden auf 3.600 Euro angehoben werden. Die Vergütung für die nachhaltige Vermittlung von Langzeitarbeitslosen, die länger als 5 Jahre ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung waren, in eine Beschäftigung mit mindestens 25 Wochenstunden soll auf 4.800 Euro steigen. Das Bürgergeld für volljährige erwerbsfähige Leistungsberechtigte soll nach einer sechsmonatigen Karenzzeit grundsätzlich an die Teilnahme an „Bürgerarbeit“ im Umfang von 15 Wochenstunden geknüpft werden, sofern nicht bereits eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Umfang von mindestens 20 Wochenstunden besteht.

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