Ceta-Interpretationserklärung wird aktuell in der EU beraten
Berlin: (hib/EMU) Wie aus einer Antwort (20/8384) auf eine Kleine Anfrage (20/8192) der CDU/CSU-Fraktion hervorgeht, wird aktuell im Kreis der EU-Mitgliedstaaten der zwischen der Europäischen Kommission und der kanadischen Regierung finalisierte Text der Interpretationserklärung zum Ceta-Freihandelsabkommen abgestimmt. „Nach Abschluss des Prozesses auf EU-Ebene (voraussichtlich im Herbst 2023) wird der Weg frei für die Annahme des entsprechenden Beschlusses im Gemeinsamen CETA-Ausschuss“, schreibt die Bundesregierung.
In der Kleinen Anfrage hatte die Unionsfraktion außerdem im Rahmen der Halbzeit der Ampelregierung gefragt, was die Bundesregierung hinsichtlich der Benachteiligung der deutschen Industrie bei bestimmten Maßnahmen des US-amerikanischen Inflation Reduction Act erreicht hat und wie sie den Exportstandort Deutschland stärken will.
Hierzu heißt es in der Antwort, dass ein „schlagkräftiges Außenwirtschaftsförderinstrumentarium“ wichtiger denn je sei: Daher bleibe die Unterstützung der exportorientierten deutschen Wirtschaft durch „die Außenwirtschaftsförderung, durch Branchen- und Marktinformationen, Messebeteiligungen, Unternehmensreisen, durch die Absicherungsinstrumente der Exportkredit- und Investitionsgarantien sehr wichtig“.