13.11.2023 Recht — Antrag — hib 844/2023

Regulierung grenzübergreifender Vereine

Berlin: (hib/VOM) Der Bundestag will am Donnerstag, 16. November 2023, über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/9138) abstimmen, der sich auf den EU-Richtlinienvorschlag über europäische grenzübergreifende Vereine (Ratsdokument 12800 / 23) bezieht. Die Fraktion will, dass der Bundestag in Brüssel die Verletzung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit rügt.

Der EU-Richtlinienvorschlag sieht vor, die Rolle von Vereinen ohne Erwerbszweck und von anderen gemeinnützigen Organisationen innerhalb der EU zu stärken und damit soziale und demokratische Werte der Zivilgesellschaft zu fördern. Die Unionsfraktion sieht dafür keine Kompetenzgrundlage, wie sie in ihrem Antrag schreibt.

Das Ziel der europäischen Verträge liege in der Vollendung und Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes. Dafür sei die EU ermächtigt, Regeln sowohl zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten als auch zur grenzüberschreitenden Niederlassung von EU-Grundrechtsträgern mit dem Zweck der Ausübung gewerblicher Tätigkeiten zu erlassen. Vereine, die keinen primär wirtschaftlichen Zweck verfolgen, können nach Auffassung der Fraktion nicht darunter fallen.

Zur Beseitigung von Hindernissen für grenzübergreifende Tätigkeiten und die grenzüberschreitende Mobilität von Vereinen ohne Erwerbszweck im Binnenmarkt reicht es aus Sicht der Fraktion aus, rechtliche Rahmenregelungen für die gegenseitige Anerkennung von Vereinen ohne Erwerbszweck in der EU zu schaffen.

Die „umfassenden und dichten Vorgaben zu Gründung, Rechtspersönlichkeit, Verfassung, Organisation, Mitgliedschaft, Finanzierung und Auflösung“ von „European cross-border associations“ (ECBA) stünden nach der Umsetzung in nationales Recht ohne einen erkennbaren Mehrwert neben den bestehenden Normen zum Vereinsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch

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