13.11.2023 Finanzen — Unterrichtung — hib 847/2023

Unterrichtung über EZB-Antwort zu Signa Holding GmbH

Berlin: (hib/BAL) Die Europäische Zentralbank (EZB) macht keine spezifischen Angaben zur Prüfung von Banken, die die Signa Holding GmbH finanziert haben. Die Notenbank und Bankenaufsicht des Euroraums verweist darauf, „dass die EZB-Bankenaufsicht bei der Beantwortung von Fragen nationaler Parlamente den Geheimhaltungspflichten unterliegt“. Das geht aus einer Unterrichtung (20/9260) durch die Präsidentin des Deutschen Bundestags hervor.

Darin gibt die Bundestagspräsidentin die Frage des Abgeordneten Pascal Meiser an die EZB sowie deren Antwort wieder. Sie verweist ferner darauf, dass jedes Mitglied des Deutschen Bundestags Fragen an die EZB oder den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus für Banken (SRB) richten darf. Die Zuleitung erfolgt über die Bundestagspräsidentin.

Meiser hatte gefragt, inwiefern die EZB Kenntnisse über die Prüfungen deutscher Banken durch die EZB selbst oder die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hinsichtlich der Signa Holding GmbH habe. Die Frage schloss Unternehmen ein, die zur Signa Holding gehören. Insbesondere erbat der Abgeordnete Auskunft zur Besicherung von Krediten der Signa Holding GmbH und ihr zugehörenden Unternehmen.

Andrea Enria, Vorsitzender des EZB-Aufsichtsgremiums, antwortete auf die Anfrage am 7. November mit Verweis auf Geheimhaltungspflichten. Er wies allerdings allgemein darauf hin, dass es seit 2018 im Rahmen einer Prüfungskampagne zum Thema Kreditrisiken im Gewerbeimmobiliensektor eine Reihe von Prüfungen gegeben habe. Dies sei Teil „eines umfassenderen Maßnahmepakets im Zusammenhang mit anfälligen Sektoren, darunter auch dem Immobiliensektor“.

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