13.11.2023 Recht — Gesetzentwurf — hib 848/2023

Strafbare Handlungen von Trägern staatlicher Gewalt

Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Beschwerdemöglichkeiten gegen strafbare Handlungen von Trägern staatlicher Gewalt und zur Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat vorgelegt (20/9223). Danach sollen die Beschwerdemöglichkeit des Anzeigenerstatters und das Klageerzwingungsverfahren ausgeweitet werden.

Wie die Fraktion in dem Entwurf ausführt, sind im demokratischen Rechtsstaat staatliche Organe an Gesetz und Recht gebunden, und eine Reihe von Strafnormen knüpfe an die Eigenschaft des Täters als Amtsträger an. Verwiesen wird auf Anzeigen von Bürgern gegen Polizeibeamte wegen Gewalt- und Nötigungshandlungen im Zusammenhang mit Demonstrationen gegen die Durchsetzung von Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus sowie auf Anzeigen gegen Mitglieder der Exekutive und Legislative wegen mutmaßlichen Fehlverhaltens im Zusammenhang mit den „Masken-Deals“. Es sei für das Ansehen des demokratischen Rechtsstaats unerlässlich, dass die Strafverfolgungsbehörden solchen Anzeigen unparteiisch und unvoreingenommen nachgehen, heißt es weiter in dem Entwurf. Diesem Anspruch stehe allerdings entgegen, dass Staatsanwälte weisungsgebunden sind. Daher müsse in Fällen, in denen Bürger das mögliche Fehlverhalten von Vertretern der öffentlichen Hand zur Anzeige bringen, ein Korrektiv zur Weisungsgebundenheit der ermittelnden Staatsanwälte geschaffen werden.

Die vorhandenen Beschwerdemöglichkeiten seien bei Anzeigen gegen Regierungspolitiker im Corona-Kontext nicht praxisrelevant, so der Entwurf. Es bestehe aber gerade in den Fällen einer Anzeige gegen oberste Regierungspolitiker die Notwendigkeit, der Weisungsbefugnis der Exekutive gegenüber den Staatsanwaltschaften ein Korrektiv in Form der Beschwerdemöglichkeit und Entscheidung durch ein unabhängiges Gericht entgegenzusetzen.

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