Haltungsbedingungen von Mastputen sollen verbessert werden
Berlin: (hib/EMU) Unter den gegenwärtigen konventionellen Haltungsbedingungen von Mastputen treten nach derzeitigem Kenntnisstand bei den betreffenden Tieren Gesundheits- und Tierschutzprobleme auf. Um die Haltungsbedingungen zu verbessern und derartige Probleme zu reduzieren, sollen spezifische Mindestanforderungen an das Halten von Mastputen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verankert werden, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/9027) auf eine Kleine Anfrage (20/8816) der AfD-Fraktion. Im Koalitionsvertrag sei vereinbart, bestehende Lücken in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu schließen. Derzeit werde ein Referentenentwurf für eine Änderung der Verordnung erarbeitet, geht aus der Antwort weiter hervor. Für den Abschluss des Verordnungsgebungsverfahrens werde das zweite Halbjahr 2024 angestrebt.