13.11.2023 Finanzen — Antwort — hib 849/2023

Liberalisierung des Bodenmarkts in der Ukraine

Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung berichtet in einer Antwort (20/8746) auf eine Kleine Anfrage (20/8134) der Fraktion Die Linke zu den Folgen der Liberalisierung des Bodenmarkts in der Ukraine über die Mitwirkung deutscher Berater an der dortigen Bodenreform. Die Linksfraktion hatte unter anderem danach gefragt, inwieweit von der Bundesrepublik Deutschland finanzierte Berater beispielsweise im Rahmen des Deutsch-Ukrainischen Agrarpolitischen Dialogs (APD) auf eine Liberalisierung des Bodenmarktes und die Privatisierung von staatlichen land- und forstwirtschaftlichen Flächen hingewirkt hätten.

Dazu schreibt die Bundesregierung: „In der Regel stellen deutsche Expertinnen und Experten vor, wie sich die rechtlichen Grundlagen, institutionelle Aufhängung und Verfahrensweisen in Deutschland darstellen und entwickeln. An der Entstehung des Gesetzes Nr. 552-IX zur schrittweisen Bodenmarktöffnung war der Fachdialog Boden nicht beteiligt. Eine Kommentierung einzelner Teile des Gesetzes ist im Rahmen des Projekts erfolgt und auf der Webseite des 'Deutsch- Ukrainischen Agrarpolitischen Dialogs' veröffentlicht worden.“

Die Abgeordneten der Linken hatten auch danach gefragt, ob die Ukraine mit Blick auf ihr Assoziierungsabkommen mit der EU zu einer Liberalisierung des Bodenmarkts und der Privatisierung von staatlichen land- und forstwirtschaftlichen Flächen nach Rechtsauffassung der Bundesregierung verpflichtet sei. Darauf antwortet die Bundesregierung: „Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits vom 27. Juni 2014 verpflichtet die Vertragsparteien in den Artikeln 403 ff. zur Zusammenarbeit bei der Förderung der Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums.“

Hintergrund der Anfrage der Linksfraktion ist die im Jahr 2020 vom ukrainischen Parlament beschlossene Bodenreform, die den Verkauf ukrainischer Ackerflächen an Privatleute erlaubt. Die Öffnung des Marktes wird stufenweise vollzogen. Bis 2024 dürfen ausschließlich ukrainische Staatsbürger bis zu 100 Hektar Land erwerben. Danach wird die Obergrenze bis auf 10.000 Hektar hochgesetzt.

Zudem können ab 2024 neben Privatpersonen auch Unternehmen Grundstücke erwerben. Ausländische Käufer dagegen sollen beim Bodenkauf vorerst ausgeschlossen bleiben. Die Frage, ob sie ebenfalls Grundstücke in der Ukraine erwerben dürfen, soll mit einem zusätzlichen Referendum geklärt werden.

Die Neuregelung der Agrarordnung trifft sieben Millionen ukrainischer Kleinbauern. Bei den meisten von ihnen handelt sich um ehemalige Kolchosen-Arbeiter, denen bei der Privatisierung in den 1990er Jahren vier Hektar Land zugeteilt wurden. In der Ukraine galt seit 2001 ein Moratorium über den Verkauf von landwirtschaftlichem Boden, wodurch der Verkauf von Agrarflächen an Investoren verhindert werden sollte.

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