14.11.2023 Inneres und Heimat — Antwort — hib 853/2023

Aufarbeitung der „Zwangsadoption in der SBZ/DDR 1945 - 1989“

Berlin: (hib/STO) Über die Umsetzung eines im Juni 2019 vom Bundestag verabschiedeten Antrags der damaligen Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zur Aufarbeitung der „Zwangsadoption in der SBZ/DDR 1945 - 1989“ (19/11091) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/9061) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/8814).

In dem Bundestagsbeschluss war die Bundesregierung unter anderem dazu aufgefordert worden, eine zentrale Vermittlungsstelle auf Bundesebene einzurichten, an die sich leibliche Eltern und mögliche zwangsadoptierte Kinder wenden können. Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort ausführt, wurde im Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) 2021 die „Zentrale Auskunfts- und Vermittlungsstelle des Bundes“ (ZAuV) eingerichtet. Eine umfangreiche Homepage der ZAuV informiere Betroffene und Interessierte seit Sommer 2021 ausführlich zur Thematik (Zwangs-)Adoptionen in der DDR (https://www.zauv.bund.de/DE/Home/home_node.html).

Auf die neue Homepage der ZAuV verweist die Bundesregierung auch hinsichtlich der Aufforderung des Bundestagsbeschlusses, die Öffentlichkeitsarbeit zu dem Thema zu stärken. Des Weiteren sei durch die ZAuV ein Flyer zur Verteilung an Betroffene aufgelegt und relevanten Stellen im gesamten Bundesgebiet zur Verfügung gestellt worden. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurde auf der Homepage des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (BMI) ein Beitrag der Projektgruppe DDR-Zwangsadoptionen veröffentlicht. Die Öffentlichkeit werde regelmäßig durch Presseberichte und Veröffentlichungen in den sozialen Medien informiert.

Die Umsetzung weiterer Punkte des Bundestagsbeschlusses hängt der Antwort zufolge maßgeblich von den Ergebnissen der sogenannten „Hauptstudie“ ab, sodass deren Abschluss abzuwarten ist. Dies betreffe insbesondere die geforderte Schaffung einer datenschutzkonformen DNA-Datenbank, deren Einrichtung erst aufgrund des durch die Forschung zu ermittelnden Umfangs der politisch motivierten Adoptionen in der DDR geprüft werden könne.

Auch die Formulierung einer Definition des Begriffes „politisch motivierte Zwangsadoption“ ist laut Vorlage unter anderem Aufgabe der nannten „Hauptstudie“. Das mit Mitteln des BMI geförderte Forschungsprojekt des Deutschen Instituts für Heimerziehungsforschung (DIH) startete der Bundesregierung zufolge zum 1. Juli 2022 mit einer Laufzeit von drei Jahren. Das DIH führe als Zuwendungsempfänger gemeinsam mit Partnern eines wissenschaftlichen Verbundes das Forschungsprojekt mit dem Titel „Die Aufarbeitung von Zwangsadoptionen in der SBZ/DDR in der Zeit von 1945 bis 1989“ durch.

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