15.11.2023 Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — Ausschuss — hib 860/2023

Wärmeplanungsgesetz in geänderter Fassung angenommen

Berlin: (hib/VOM) Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat am Mittwoch den Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (20/8654) in geänderter Fassung angenommen. Dafür stimmten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, dagegen die Fraktionen von CDU/CSU, AfD und Die Linke. Das Gesetz soll am Freitag, 17. November, vom Bundestag beschlossen werden.

Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung die rechtlichen Grundlagen für die verbindliche Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung schaffen. Er ergänzt die im September beschlossene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes („Heizungsgesetz“) und soll wie diese am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Ziel ist es, die Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf Treibhausgasneutralität umzustellen, damit die Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 erreicht werden können.

Die SPD nannte es einen „großen Fortschritt“, dass mit dem Gesetz die Klimaziele in praktische Politik umgesetzt würden. Das Gesetz sei von den Kommunen gewollt und die Finanzierung geregelt, so die Fraktion unter Hinweis auf Einwände der Opposition. Die Grünen betonten, mit dem Gesetz werde Planungs- und Investitionssicherheit für die Kommunen geschaffen. Wichtig sei, dass die Klimaverpflichtungen eingehalten und die Kommunen nicht überfordert werden. Die FDP wies darauf hin, dass die Länder verpflichtet werden, Verordnungen für die Kommunen zu erlassen. Der Bund könne nicht jeder Kommune die gesamten Kosten für Fern- und Nahwärme abnehmen. Das Zeitalter fossiler Energieträger sei vorbei, man müsse sich jetzt „auf den Weg machen“.

Aus Sicht der Unionsfraktion ist eine Wärmeplanung notwendig, aber „nicht so eine“. Die Kommunen hätten erklärt, dass sie die im Gesetz genannten Fristen nicht einhalten könnten. Die Finanzierung sei nicht klar, die Regelungen zur Biomasse reichten im Hinblick auf die Technologieoffenheit nicht aus. Die AfD-Fraktion vermisste „Respekt vor kommunaler Selbstverwaltung“ und eine Finanzierungsstrategie. Dieses „Deindustrialisierungsprogramm“ schwäche den Wirtschaftsstandort Deutschland. Dagegen ging der Linken das Gesetz nicht weit genug. Eile sei geboten, um den CO2-Ausstoß so gering wie möglich zu halten. Das Gesetz sei aber nicht ausgereift und unklar, so die Fraktion. Die Bundesregierung sprach von einer „sehr guten Ergänzung“ zum Gebäudeenergiegesetz.

Konkret werden die Bundesländer verpflichtet, auf ihrem Gebiet eine Wärmeplanung durchzuführen. Bis 2030 soll die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral erzeugt werden. Den Betreibern bestehender Wärmenetze wird vorgegeben, die Wärmenetze bis 2030 mindestens zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme zu speisen, die aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme hergestellt wurde. Für neue Wärmenetze wird ein entsprechender Anteil von 65 Prozent verlangt.

Ergebnis der Wärmeplanung sind Wärmepläne, die in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Ende Juni 2026 und in kleineren Städten und Gemeinden bis Ende Juni 2028 erstellt werden müssen. Für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern können die Länder ein vereinfachtes Verfahren vorsehen. Auch können mehrere Gemeinden eine gemeinsame Wärmeplanung vornehmen. Bis Ende 2044 muss jedes Wärmenetz vollständig mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder aus einer Kombination daraus gespeist werden.

Der Bauausschuss nahm vier Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen an. Unter anderem werden mehrere Regelungen im Wärmeplanungsgesetz modifiziert und ergänzt. Der Anteil der Biomasse an der jährlich erzeugten Wärmemenge in Wärmenetzen von mehr als 50 Kilometern Länge wird ab 2045 auf maximal 15 Prozent begrenzt. Gestrichen wurde die Vorgabe, dass der Biomasse-Anteil bei einer Netzlänge von 20 bis 50 Kilometern auf 25 Prozent begrenzt werden soll.

Der Gesetzentwurf sieht auch Änderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und des Baugesetzbuches vor. Drei Änderungsanträge der Koalition bezogen sich auf Ergänzungen des Baugesetzbuchs. Zum einen soll die energetische Nutzung von Biomasse im baulichen Außenbereich planungsrechtlich erleichtert werden. Dazu erhält der Paragraf 246d Sonderregelungen, die bis Ende 2028 befristet sind. Privilegiert werden sollen Vorhaben, die der Aufbereitung von Biogas zu Biomethan dienen oder die mit bestimmten Vorgaben als Blockheizkraftwerk Strom oder Wärme erzeugen. Die Befristung bezieht sich nicht auf die Geltungsdauer einer Genehmigung, sondern auf den Zeitraum, bis zu dessen Ende ein Antrag eingegangen sein muss.

Zum zweiten soll der Paragraf 13b im Baugesetzbuch gestrichen und durch einen neuen Paragrafen 215a ersetzt werden. Nach 13b konnten Außenbereichsflächen unter bestimmten Voraussetzungen im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung überplant werden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 18. Juli 2023 einen solchen Bebauungsplan für unwirksam erklärt und dies mit der Unvereinbarkeit mit EU-Recht begründet. Paragraf 215a soll es nun ermöglichen, nach 13b begonnene Planverfahren geordnet zu Ende zu führen und abgeschlossene Pläne, die an einem beachtlichen Fehler leiden und unwirksam sind, im ergänzenden Verfahren in Kraft zu setzen. Schließlich sollen Naturerfahrungsräume künftig nicht nur in Bebauungsplänen, sondern bereits in Flächennutzungsplänen festgesetzt werden können.

Gegen die Antragsteller lehnte der Ausschuss zwei Entschließungsanträge der Unionsfraktion ab. Im ersten wurde die Regierung unter anderem aufgefordert, das Heizungsgesetz zurückzunehmen und mit einem „umsetzbaren, technologieoffenen Wärmeplanungsgesetz“ neu vorzulegen und sich dabei an den Interessen und Möglichkeiten der Kommunen und den Besonderheiten ländlicher Räume zu orientieren. Im zweiten Entschließungsantrag wurde verlangt, den Paragrafen 13b unter Beachtung von EU-Recht zu reaktivieren und die schnelle, unbürokratische Aufstellung von Bebauungsplänen am Ortsrand zu ermöglichen. Ebenfalls gegen die Stimmen der Antragsteller lehnte der Ausschuss einen Antrag der AfD-Fraktion (20/8742) ab, das Wärmeplanungsgesetz zu stoppen und auf die Abschaffung des Gebäudeenergiegesetzes hinzuwirken.

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