15.11.2023 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Ausschuss — hib 862/2023

Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes abgelehnt

Berlin: (hib/CHA) Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat am Mittwochvormittag einen Antrag (20/4588) der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Gute Wissenschaft braucht gute Arbeitsbedingungen - Kettenbefristungen beenden“ mehrheitlich abgelehnt. Gegen den Antrag stimmten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU/CSU sowie der AfD. Lediglich die antragstellende Fraktion stimmte für die Vorlage.

In dem Antrag forderten die Abgeordneten eine Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG). Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf sollen die Hochschulen dazu verpflichtet werden, ihr wissenschaftliches Personal unbefristet einzustellen, solange kein Befristungsgrund vorliege. Außerdem sollen die Laufzeiten von Arbeitsverträgen mindestens der Länge des zu bearbeitenden Projekts entsprechen müssen. Zudem sollen Promovierende laut den Antragstellern künftig mindestens zwei Drittel der vereinbarten Arbeitszeit für die eigene Promotion aufwenden dürfen.

Das WissZeitVG trat 2007 in Kraft und wurde bereits 2016 und 2022 novelliert. Ziel sei es gewesen, die Befristungspraktiken in der Wissenschaft zu beenden - laut Antrag der Linksfraktion zeige ein Evaluationsbericht vom Mai 2022 jedoch, dass sich die Befristungspraxis über die Jahre noch verstärkt habe. So habe sich die Zahl der befristeten Stellen zwischen 2000 und 2020 mehr als verdoppelt - von 87.405 auf 175.215 Vollzeitäquivalente.

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