15.11.2023 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Ausschuss — hib 863/2023

Forschungsausschuss stimmt SPRIND-Freiheitsgesetz zu

Berlin: (hib/CHA) Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat in seiner Sitzung am Mittwochvormittag einen Gesetzentwurf (20/8677) der Bundesregierung über die Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen in geänderter Fassung angenommen. Für den Gesetzentwurf stimmten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und CDU/CSU bei Enthaltung der Fraktion Die Linke und der AfD-Fraktion.

Die Koalitionsfraktionen hatten einen Änderungsantrag vorgelegt, der unter anderem das Ziel der SPRIND definiert. Die Bundesagentur solle so handeln, dass „durch neue hochinnovative Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen neue Wertschöpfung insbesondere in Deutschland und Europa“ entstehe.

Ferner wollen die Koalitionsfraktionen mit dem Änderungsantrag festschreiben, dass aus der Förderung von Sprunginnovationen stammende Einnahmen in Höhe von 50 Prozent den Mitteln zur Förderung von Sprunginnovationen zufließen sollen. Auch zukünftig erzielte Gewinne sollen der SPRIND zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.

Um der SPRIND Planungssicherheit zu gewährleisten, wird mit dem Änderungsantrag außerdem festgelegt, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bereits innerhalb von vier Wochen und nicht wie bisher innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Antragsunterlagen über Anträge zu entscheiden habe. Wenn das BMF einem Antrag nicht innerhalb der vier Wochen widerspricht, sei von der Einwilligung der Anträge auszugehen.

Darüber hinaus soll der Änderungsantrag ermöglichen, Zuwendungsempfänger der SPRIND vom Besserstellungsverbot auszunehmen. Die SPRIND als Zuwendungsgeber habe jedoch weiterhin die Möglichkeit zu überprüfen, in welchem Umfang ein Antragsteller vom Besserstellungsverbot abweicht und könne eine Zuwendung untersagen. Trotz Ausnahme des Besserstellungsverbotes solle die SPRIND weiterhin der „Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unterworfen bleiben“. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von privaten Unternehmen, die durch die SPRIND gefördert werden, können aufgrund des Änderungsantrages zukünftig fünf Jahre und nicht wie zuvor zwei Jahre lang besser bezahlt werden als vergleichbar Angestellte des Bundes.

Für den Änderungsantrag stimmten die Koalitionsfraktionen sowie die CDU/CSU-Fraktion, bei Enthaltung der Fraktion Die Linke und der AfD-Fraktion.

Mit dem SPRIND-Freiheitsgesetz sollen der SPRIND Entscheidungskompetenzen übertragen werden, damit diese künftig ohne den Bund als Zwischeninstanz selbstständiger agieren könne. Zudem soll das Gesetz der Bundesagentur eine flexiblere Verwendung der Haushaltsmittel ermöglichen, um bei hochrisikoreichen Projekten unmittelbar reagieren und neuen Projekten flexibel begegnen zu können.

Die Bundesagentur wurde 2019 mit dem Ziel gegründet, visionäre Forschungsideen, die das Potenzial zur sogenannten Sprunginnovation haben, in Deutschland zu identifizieren und fördern. Als Sprunginnovationen werden Neuerungen bezeichnet, die den existierenden Markt grundlegend verändern, einen neuen Markt erschaffen oder ein bedeutendes Problem lösen können.

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