AfD will Vielehen verbieten
Berlin: (hib/CHE) Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (20/9314) die statistische Erfassung und Bekämpfung von Vielehen in Deutschland. Sie begründet ihre Forderung damit, dass trotz gegenteiliger Ankündigen auf politischer Ebene nichts geschehen sei, um Vielehen zu verbieten. So habe 2016 der damalige Bundesjustizminister angekündigt, Vielehen die „Anerkennung“ zu verweigern. Die soziale Realität in der Lebenswelt von Muslimen in der Bundesrepublik sehe jedoch nach wie vor anders aus. „Bislang ist bezüglich der gelebten Praxis von Vielehen in Deutschland von Seiten der Bundesregierung - mit Ausnahme des Ausschlusses einer Einbürgerung bei mehrfach verheirateten Personen durch eine im Jahr 2019 erfolgte Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes - nichts weiter geschehen“, kritisieren die Abgeordneten.
Sie verlangen von der Bundesregierung unter anderem, die statistische Erfassung und Bekämpfung von Vielehen in Deutschland ausdrücklich als Regierungsziel zu formulieren und im Rahmen der Innenministerkonferenz der Bundesländer zu thematisieren. Von der Einführung eines familienrechtlichen Instituts der „Verantwortungsgemeinschaft“ solle die Regierung Abstand nehmen, „um keiner Förderung von verfassungswidrigen Vielehen Vorschub zu leisten“. Im Rahmen der „Deutschen Islamkonferenz“ (DIK) müsse gemeinsam mit Vertretern aus den islamischen Verbänden und Wissenschaften ein umfangreicher Maßnahmenkatalog zur Erfassung und Bekämpfung von Vielehen erstellt werden. In Anlehnung an das „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ soll die Regierung ferner einen Entwurf für ein „Gesetz zur Bekämpfung von Vielehen“ vorlegen, fordert die Fraktion.