22.11.2023 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Gesetzentwurf — hib 884/2023

Bundesrat will Anpassung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes

Berlin: (hib/CHA) Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf (20/9327) zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes vorgelegt. In diesem fordert er den Bund dazu auf, das Wissenschaftsfreiheitsgesetz um die außeruniversitären Forschungseinrichtungen der Länder zu erweitern. Ziel des Gesetzentwurfes sei es, die außeruniversitären Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen der Länder mit denen des Bundes in Hinblick auf das Besserstellungsverbot gleichzustellen. So solle es den außeruniversitären Einrichtungen der Länder zukünftig möglich sein, ihr Personal übertariflich zu vergüten.

Bisher regelt das Besserstellungsverbot, dass Zuwendungsempfänger ihre Beschäftigten grundsätzlich nicht besser bezahlen dürfen als vergleichbare Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Eine übertarifliche Vergütung des Leitungspersonals in den Ländern sei jedoch „oftmals sachgerecht und notwendig“, schreibt der Bundesrat. Angesichts der Herausforderung, Fachkräfte zu finden, könnten die Einrichtungen der Länder in ihrer Existenz bedroht sein, wenn die Möglichkeit der übertariflichen Bezahlung verhindert werde.

Die Bundesregierung äußert sich in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates und spricht sich gegen die Gesetzesinitiative aus. So diene das Besserstellungsverbot „als Ausdruck des Subsidiaritätsgrundsatzes dem Schutz der öffentlichen Haushalte“. Zudem könne bereits in Einzelfällen eine Ausnahme des Besserstellungsverbotes beantragt werden. Bei den bisher nicht von den Ausnahmen erfassten Forschungseinrichtungen sei hingegen nicht erkennbar, dass sie „in vergleichbarer Form am internationalen Wettbewerb um Spitzenwissenschaftlerinnen und Spitzenwissenschaftlern“ mit international konkurrenzfähigen Gehältern teilnehmen.

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