27.11.2023 Inneres und Heimat — Antwort — hib 887/2023

Sprach- und Dialekterkennungssoftware beim Bamf

Berlin: (hib/STO) Über den Einsatz der Sprach- und Dialekterkennungssoftware beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/9419) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/8586). Danach wird die Sprach- und Dialekterkennung in der Regel bei der Asylantragsannahme durchgeführt, wenn die Antragsteller in einer Außenstelle des Bamf ihren Asylantrag stellen.

Eingesetzt wurde die Sprach- und Dialekterkennung im vergangenen Jahr im Rahmen des Asylverfahrens in 29.632 Fällen und im ersten Halbjahr 2023 in 22.947 Fällen, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. 2022 stützte sie der Bundesregierung zufolge die Angaben der Antragsteller in 78 Prozent der Fälle, während dies bei 22 Prozent nicht der Fall war. In der ersten Hälfte des laufenden Jahres stützte sie die Angaben der Antragsteller laut Vorlage in 81 Prozent der Fälle, aber in 19 Prozent nicht.

Wie die Bundesregierung dazu ausführt, liegt das „DIAS-Ergebnis (Dialektidentifizierungsassistent)“ den Entscheidern in der Verfahrensakte der Antragsteller vor und dient dazu, in der Anhörung konkrete und gezielte Fragen zur Herkunft stellen zu können. Das Ergebnis der Spracherkennung sei dabei lediglich ein Hinweis unter vielen und werde als eines von mehreren Indizien zur Herkunftsklärung herangezogen.

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