Finanzermittlungen mit Islamismus-Bezug
Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung stuft Angaben zu Finanzermittlungen mit Islamismus-Bezug in ihrer Antwort (20/9443) auf eine Kleine Anfrage (20/9085) der Fraktion Die Linke überwiegend als vertraulich ein. Die Anfrage hatte sich auf Verdachtsfälle nach dem Geldwäschegesetz (GWG) mit Bezug zu Straftaten im Bereich der „religiösen Ideologie“ sowie des „internationalen Terrorismus“ bezogen.
Die Abgeordneten der Linkspartei wollten unter anderem wissen, ob die Bundesbehörde Financial Intelligence Unit (FIU) oder das Zollkriminalamt (ZKA) seit dem Jahr 2022 bei Ermittlungen gegen Personen oder Organisationen der islamistischen Szene oder des internationalen Terrorismus hinzugezogen wurden. Die erbetenen Angaben sind als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft.