28.11.2023 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 893/2023

Maßnahmen zur Inklusion von LSBTIQ+-Personen

Berlin: (hib/JOH) Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) fördert laut Bundesregierung zahlreiche Vorhaben, die einen Bezug zur Förderung der Inklusion von LSBTIQ+-Personen und Menschen mit Behinderungen haben. Dieser Bezug würde bislang allerdings nicht gekennzeichnet, schreibt sie in einer Antwort (20/9307) auf eine Kleine Anfrage (20/8851) der AfD-Fraktion. Ein Grund sei, dass EZ-Maßnahmen, die die Rechte von LGBTIQ+ Personen adressierten, dies oftmals nicht als Hauptziel verfolgten, sondern diese Rechte im Rahmen des Vorhabens mit berücksichtigen würden. Da LGBTIQ+ Personen in zahlreichen Partnerländern kriminalisiert und strafrechtlich verfolgt würden, werde zudem eine explizite Nennung dieses Bezugs in Projekttitel- oder -bezeichnung oftmals bewusst vermieden, „um die Zielgruppen - sowie Mitarbeitende von Durchführungs- und Partnerorganisationen - vor Ort nicht zu gefährden“.

Menschen mit Behinderungen würden in Projektbezeichnungen dagegen oftmals als Zielgruppe erwähnt, erklärt die Bundesregierung. Allerdings sei auch hier eine qualitative Auswertung der Projektdokumentation notwendig, um einschätzen zu können, ob eine EZ-Maßnahme primär der Inklusion, also der gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, diene.

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