06.12.2023 Recht — Kleine Anfrage — hib 919/2023

Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialarbeit

Berlin: (hib/AHE) Das fehlende beziehungsweise aus ihrer Sicht nicht hinreichende Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialarbeit thematisiert die zwischenzeitlich aufgelöste Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/9614). Die Bundesregierung soll Position beziehen zu den Arbeitsbedingungen von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern im Spannungsfeld zwischen einem erforderlichen Vertrauensverhältnis zu den Adressaten ihrer Angebote im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages, die einer gesetzlichen Schweigepflicht nach SGB I und X sowie Paragraf 203 des Strafgesetzbuchs unterliegen, aber über kein Zeugnisverweigerungsrecht verfügen.

Äußern soll sich die Bundesregierung auch zu den Arbeitsbedingungen von Betreuerinnen und Betreuern, „die einerseits das in Paragraf 1901 Absatz 2, 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs enthaltene Gebot, Wohl und Wünsche ihrer Klientinnen und Klienten (eine zivilrechtliche Verschwiegenheitspflicht), sowie die bußgeldbewehrten Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung zu beachten haben, aber ebenfalls über kein Zeugnisverweigerungsrecht verfügen“.

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