08.12.2023 Finanzen — Antwort — hib 924/2023

Antwort auf Anfrage zu Vertrauenspersonen beim Zoll

Berlin: (hib/BAL) Über Vertrauenspersonen (VP) beim Zoll gibt die Bundesregierung Auskunft in einer Antwort (20/9530) auf eine Kleine Anfrage (20/9128) der mittlerweile in Auflösung befindlichen Fraktion Die Linke. Der Zoll setze Vertrauenspersonen und Informanten ein, die systematische Unterscheidung erfolge nach Anlage D der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren, schreibt die Regierung in ihrer Antwort.

Die Führung von VP beim Zoll unterliege einem mehrstufigen, hierarchischen Kontrollsystem. „Konkret ist dieses so ausgestaltet, dass bis zu vier Ebenen bis hin zum Bundesministerium der Finanzen (BMF) eingebunden sind“, erklärt die Bundesregierung. Die Dienstaufsicht obliege der Leitung der jeweiligen Behörde sowie dem unmittelbaren Vorgesetzten, die Rechts- und Fachaufsicht über die VP-Führungen dem Zollkriminalamt, dem BMF die Rechts- und Fachaufsicht über das Zollkriminalamt. „Dem BMF wird in Fällen von Bedeutung ohne Angabe von personenbezogenen Daten der Quelle berichtet“, heißt es in der Antwort weiter.

Zu einer Reihe weiterer Fragen macht die Regierung nur begrenzt Angaben und verweist auf das Staatswohl. Deswegen gibt sie zu einigen Punkten keinerlei Auskunft, zu anderen nur in vertraulicher Art über die Geheimschutzstelle des Bundestages.

In der Antwort heißt es, „dass sich Vertrauenspersonen häufig in verbrecherischen und terroristischen Umfeldern bewegen, deren Mitglieder sich durch einen hohen Grad an Staatsferne, Kriminalisierung sowie Aggressions- und Gewaltpotential auszeichnen“.

Die verdeckte Arbeitsweise sei dabei aufgrund der damit verbundenen erheblichen Risiken durch ein hohes Maß an Vertraulichkeit und Geheimhaltung geprägt. Rückschlüsse auf die Umstände solcher Einsätze, insbesondere auf die wahre Identität dieser Personen bis hin zu einer Enttarnung würden diese einschließlich ihrer Angehörigen einer unmittelbaren und konkreten Gefährdung für Leib, Leben und Freiheit durch das Umfeld, in dem sie sich bewegen oder bewegten, aussetzen, warnt die Bundesregierung.

In der Antwort heißt es an einem Punkt weiter: „Aus diesem Grunde überwiegen hier ausnahmsweise Gesichtspunkte des Staatswohls und des Schutzes der Grundrechte Dritter gegenüber dem parlamentarischen Kontrollrecht. Die Grundrechte der betroffenen Personen (Leib, Leben und Freiheit) sind unmittelbar gefährdet. Daher kommt auch eine eingestufte Antwort nicht in Betracht. Selbst die Bekanntgabe unter Wahrung des Geheimschutzes durch die Übermittlung an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages birgt das Risiko des Bekanntwerdens, das unter keinen Umständen hingenommen werden kann.“

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