Agrargesetz hat Position der Erzeuger gestärkt
Berlin: (hib/NKI) Das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) vom Juni 2021, das mehr Fairness für kleinere Betriebe in der Lebensmittelkette erreichen will, zeigt Wirkung. Das ist das Ergebnis einer Evaluierung des Gesetzes, die die Bundesregierung als Unterrichtung (20/9570) vorgelegt hat.
Die Verhandlungsposition der Lieferanten sei durch die Verbote unlauterer Handelspraktiken im Gesetz deutlich gestärkt worden. Vor allem bei verspäteten Kaufpreiszahlungen gebe es Verbesserungen für kleinere Betriebe. Dennoch sei weiterhin die Anwendung verbotener unfairer Handelspraktiken feststellbar, heißt es in der Unterrichtung.
Die Evaluierungsergebnisse machten deutlich, wo noch Handlungsbedarf bestehe. So müssten Ausweichbewegungen besser verhindert werden, mit denen verbotene Praktiken umgangen werden sollten. Auch würden weiter problematische Praktiken angewendet, beispielsweise unfaire Vereinbarungen zu Vertragsstrafen. Darüber hinaus, so der Bericht, dürften etablierte Geschäftsmodelle nicht erschwert werden, die allgemein als fair angesehen werden.
Von dem Erlass eines Verbots des Einkaufs von Lebensmitteln und Agrarerzeugnissen unterhalb ihrer Produktionskosten solle insbesondere aufgrund des „erheblichen unionsrechtlichen und nationalen Prozessrisikos und des erheblichen verwaltungstechnischen Aufwands der Umsetzung in Deutschland zum jetzigen Zeitpunkt abgesehen werden“, schreibt die Bundesregierung.
Hintergrund der Evaluierung ist die im AgrarOLkG vorgesehene Überprüfung zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes. Die Evaluierung wurde durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unter Beteiligung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgenommen. Die Online-Befragung richtete sich an Unternehmen und Kunden der Agrar-und Ernährungswirtschaft und war im Januar 2023 in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt gestartet worden.