13.12.2023 Petitionen — Ausschuss — hib 935/2023

Förderung der psychotherapeutischen Weiterbildung

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich für eine angemessene Förderfinanzierung der ambulanten und stationären psychotherapeutischen Weiterbildung ein. In der Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ an die Bundesregierung zu überweisen.

Das Anliegen der Petition wird insbesondere damit begründet, dass mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes im Jahr 2019 neue Strukturen für die Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeuten geschaffen worden seien, der Gesetzgeber es aber versäumt habe, die Finanzierung ausreichend zu sichern. Die „massive Unterfinanzierung“ führe jedoch dazu, dass zukünftige Psychotherapeuten in weiten Teilen der mindestens fünfjährigen Weiterbildung nur deutlich unter dem Niveau einer angemessenen tarifvertraglichen Eingruppierung bezahlt werden könnten, heißt es in der öffentlichen Petition (ID 148151). Bei der bestehenden Unterfinanzierung werde es kein ausreichendes Angebot an Weiterbildungsplätzen geben. Dies bedrohe letztlich die psychotherapeutische Versorgung insgesamt, schreibt der Petent.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss darauf, dass die Eingabe, die mehr als 54.000mal mitgezeichnet wurde, am 3. Juli 2023 unter Anwesenheit des Petenten und von Vertretern der Bundesregierung in einer öffentlichen Sitzung beraten wurde. Dabei hatte der Petent darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Mitzeichnungen die gesellschaftliche Relevanz seiner Eingabe nachweise. Es gehe nicht nur um bessere Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung des psychotherapeutischen Nachwuchses, sondern um eine gute flächendeckende psychotherapeutische Versorgung.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Edgar Franke (SPD), hatte betont, eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung umfasse auch die auskömmliche Finanzierung der Behandlungen. Während der stationären Weiterbildung würden die Psychotherapeuten beim Krankenhaus angestellt und entsprechend vergütet. Die Kosten seien im Budget zu berücksichtigen und von den Kostenträgern zu refinanzieren. Über die Anzahl der vorgehaltenen Weiterbildungsstellen hätten die Krankenhäuser im Rahmen ihrer Organisationshoheit eigenverantwortlich zu entscheiden. Die Bundesregierung, so heißt es in der Beschlussempfehlung weiter, beobachte die aktuelle Situation und prüfe mögliche Maßnahmen.

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