Anpassung der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Berlin: (hib/MWO) Der Rechtsausschuss des Bundestages hat in seiner Sitzung am Mittwochmorgen unter Leitung der Vorsitzenden Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht (20/8094) in der Fassung eines Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen (Ausschuss-Drucksache 20(681)) zur Annahme empfohlen. Laut SPD-Fraktion wurden mit dem Änderungsantrag Anregungen aus der Sachverständigenanhörung umgesetzt. Die zweite und dritte Beratung des Entwurfs steht am Donnerstagabend auf der Tagesordnung des Plenums.
Nach längerer kontroverser Diskussion stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Die Grünen/Bündnis 90 und FDP für den Entwurf, die Unionsfraktion stimmte dagegen, die AfD-Fraktion enthielt sich. Die Linken-Abgeordneten nehmen nach der Auflösung der Fraktion nur noch als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht teil. Während die Unionsvertreter den Entwurf als „bürokratisches Monstrum“ kritisierten, betonten die Abgeordneten der SPD die Eins-zu-eins-Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie und verwiesen auf Ausnahmeregelungen. Ein Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion (Ausschuss-Drucksache 20(682)) wurde abgelehnt.
Die Richtlinie sei überwiegend bis zum 23. Dezember 2023 in deutsches Recht umzusetzen, heißt es in dem Entwurf. Geplant sei eine Eins-zu-eins-Umsetzung, „soweit nicht das nationale Recht bereits bisher über deren Anforderungen hinausgeht“. Sie solle zudem möglichst weitgehend die bestehenden Strukturen des Pflichtversicherungsrechts widerspiegeln. Weiter heißt es im Entwurf, im Pflichtversicherungsgesetz werde der Fahrzeugbegriff so definiert, dass sich an den auch bisher versicherungspflichtigen Fahrzeugarten im Ergebnis nichts Wesentliches ändere. Dazu werde im Zusammenhang mit der Versicherungspflicht von Ausnahmeoptionen der Richtlinie Gebrauch gemacht, um insbesondere weiterhin das Bestehen der Versicherungspflicht grundsätzlich von der straßenverkehrsrechtlichen erlaubten Verwendung des Fahrzeugs im Straßenverkehr abhängig zu machen.
Der Ausschuss beschloss die Durchführung von drei öffentlichen Anhörungen. Am 17. Januar 2024 soll eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Sechstes Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (20/8761) stattfinden, und für den 31. Januar 2024 ist eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts (20/9471) geplant. Dem Grunde nach wurde eine öffentliche Anhörung zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU „Elementarschadenversicherung fit für die Zukunft machen“ (20/8732) beschlossen.