14.12.2023 Recht — Antrag — hib 950/2023

Für Rechtssicherheit in der Hauptverhandlung

Berlin: (hib/CHE) Die CDU/CSU-Fraktion fordert in einem Antrag (20/9734) eine Reform des Beschlussmängelrechts. Zur Begründung heißt es darin: „Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Einführung virtueller Hauptversammlungen für Aktiengesellschaften hat sich erneut gezeigt, dass sich das geltende Beschlussmängelrecht als Hindernis für einen gewünschten offenen Austausch zwischen Vorstand und Aktionären darstellt, das auch durch das Freigabeverfahren nicht hinreichend beseitigt wird. Die stets geforderte offene und lebendige Debattenkultur in deutschen Hauptversammlungen ist nicht realisierbar, wenn den Unternehmen bei der Auskunftserteilung weiterhin umfängliche rechtliche Risiken auferlegt werden, insbesondere in Hinblick auf die Wirksamkeit gefasster Beschlüsse.“

Die Unionsfraktion fordert deshalb unter anderem, die Missbrauchsmöglichkeiten und Häufigkeit der Beschlussanfechtungen im geltenden Beschlussmängelrecht einem internationalen Vergleich zu unterziehen und insbesondere unter dem Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu bewerten. Auch müsse die Effektivität des Freigabeverfahrens im Aktienrecht zur Missbrauchsbekämpfung evaluiert werden.

Ferner solle die Regierung Reformvorschläge für das aktienrechtliche Beschlussmängelrecht vorlegen und dabei insbesondere alternative Rechtsfolgen zur Kassation eines fehlerhaften Beschlusses bei dessen Anfechtung bestimmen. Auch sollen Kriterien für die Entscheidung über die angemessene Rechtsfolge festgelegt werden. Der mögliche Ausschluss der Kassationswirkung über strukturverändernde Beschlüsse hinaus müsse auf alle Beschlüsse erstreckt werden, fordern die Abgeordneten.

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