18.12.2023 Inneres und Heimat — Antwort — hib 953/2023

Abhängigkeiten von Software-Anbietern werden reduziert

Berlin: (hib/MWO) Wie die digitale Souveränität der Bundesverwaltung gestärkt werden soll, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/9641) auf eine Kleine Anfrage der zwischenzeitlich aufgelösten Fraktion Die Linke (20/9417). Die Abhängigkeiten der Bundesverwaltung von Produkten einzelner proprietärer Software-Anbieter bestünden grundsätzlich weiter, heißt es darin. Daher arbeite die Bundesregierung mit unterschiedlichsten Aktivitäten daran, diese Abhängigkeiten zu reduzieren und alternative Produkte anzubieten, zum Beispiel mit Vertragen über Open-Source-Software-Leistungen oder über Migrationsunterstützung zu Open-Source-Datenbanken, dem Zentrum für Digitale Souveränität (ZenDiS), der Plattform Open-CoDE oder der Deutschen Verwaltungscloud-Strategie (DVS). Es handele sich dabei um grundlegende Aktivitäten, deren Auswirkungen sich zukünftig zeigen würden. Aktuell gebe es daher noch keine entsprechende Untersuchung über die damit verbundene Verringerung von Abhängigkeiten.

Wie die Bundesregierung schreibt, soll mit der Ende 2022 gegründeten ZenDiS GmbH den Abhängigkeiten begegnet werden. Als zentrale Anlaufstelle für die Öffentliche Verwaltung könnten durch das ZenDiS unterschiedliche Alternativen auf Open-Source Basis zu bestehenden Software-Angeboten gebündelt und somit einfacher zugänglich für Bund und Länder gemacht werden. Ein wesentlicher Baustein für die Digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung sei der verstärkte Einsatz von Open Source Software (OSS). Eine vollständige Umstellung von Microsoft Office Produkten auf OSS - analog zum genannten Beispiel der Landesregierung in Schleswig-Holstein - sei für die IT der Bundesverwaltung nicht geplant. Open-Source-Software werde jedoch als Grundprinzip priorisiert und kontinuierlich in ihrem Einsatz ausgebaut.

Zu Fragen, wie viele Entwicklungsaufträge für Software seit der Veröffentlichung des Koalitionsvertrags beauftragt und intern oder extern umgesetzt sowie nach den damit verbundenen Kosten heißt es, die gewünschten Angaben können nicht beziehungsweise nicht offen übermittelt werden, da sie schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berührten. Zu der Frage, wie das Vertragsvolumen des im Sommer 2023 mit Oracle abgeschlossenen Rahmenvertrags in Höhe von 3,88 Milliarden Euro die Entwicklung der digitalen Souveränität auf Bundesebene beeinflusst, heißt es, dass das Vertragsvolumen selbst keinen unmittelbaren Einfluss auf die Digitale Souveränität habe. Als Antwort auf die Frage nach dem Gesamtvertragsvolumen von aktuell laufenden Rahmenverträgen für jeden der zehn größten Vertragspartner des Bundes im Bereich IT wird auf eine der Antwort beigefügte Anlage verwiesen.

Mit Kleinen Anfrage sollten Erkenntnisse dazu gewonnen werden, welche kritischen Abhängigkeiten von proprietären Software-Herstellern bestehen, welche Rolle OSS im Bund spielt und mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung die bestehenden Abhängigkeiten weiter verringern und den Anteil von OSS in der Bundesverwaltung steigern will.

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