18.12.2023 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 954/2023

Regierung verteidigt Lieferkettengesetz

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (20/9719) auf eine Kleine Anfrage (20/9121) der AfD-Fraktion das Gesetz über die Sorgfaltspflichten von deutschen Unternehmen in internationalen Lieferketten. Das Gesetz belaste die Unternehmen nicht über Gebühr, so der Tenor in der Antwort. So hätten Unternehmen einen weiten Gestaltungsspielraum dabei, wie sie Risikoanalysen in Bezug auf die Menschenrechtssituation in einem Land umsetzen. Dabei liege es im Ermessen der Unternehmen, eine geeignete Methode der Informationsbeschaffung und Bewertung zu wählen, je nach Risiko, Branche und Produktionsregion. So könne eine Inspektion vor Ort ebenso sinnvoll sein, wie Gespräche mit Arbeitnehmern oder deren gewerkschaftlicher Vertretung vor Ort. Weitere Maßnahmen können Audits durch Dritte oder der Einsatz anerkannter Zertifizierungssysteme oder Auditsysteme sein, vorausgesetzt sie gewährleisten die Durchführung unabhängiger Kontrollen, führt die Regierung beispielhaft aus.

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