Fördermaßnahmen für Agroforstsysteme
Berlin: (hib/NKI) Die Förderung von Agroforstsystemen ist durch die Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAPDZV) vom 24. Januar 2022 vorgesehen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/9752) auf eine Kleine Anfrage (20/9460) der AfD-Fraktion.
In der Verordnung seien in Paragraf 4 Absatz 2 GAPDZV allgemeine Anforderungen für die Direktzahlungen festgelegt. Demnach müssen mindestens zwei Streifen mit maximal 40 Prozent Gehölzanteil an der jeweiligen landwirtschaftlichen Fläche, oder verstreut über die Fläche in einer Anzahl von mindestens 50 und höchstens 200 solcher Gehölzpflanzen je Hektar, gepflanzt werden. Zudem müsse eine Pflanzung mit unterschiedlichen Baum- und Strauchartenanteilen vorgenommen werden.
Außerdem böten auch die Bundesländer eine Investitionsförderung von Agroforstsystemen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) an. Bislang seien in Bayern und in Mecklenburg-Vorpommern solche Fördermaßnahmen in Anspruch genommen worden.
Die Agroforstwirtschaft kombiniert die landwirtschaftliche Produktion mit Elementen des Ackerbaus, der Tierhaltung und der Forstwirtschaft.