Amt für Ausfuhrkontrolle kann schneller genehmigen
Berlin: (hib/EMU) Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben zum 1. September 2023 „kurzfristig wirkende Maßnahmen“ eingeführt, die die Verwaltungsprozesse im Bereich der Exportkontrolle im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beschleunigen sollen. Das geht aus einer Antwort (20/9689) auf eine Kleine Anfrage (20/9288) der CDU/CSU-Fraktion hervor.
Die Maßnahmen seien in Form sogenannter Allgemeiner Genehmigungen für Lieferungen an EU-Länder, bestimmte Nato- und Nato-gleichgestellte Länder und ausgewählte Drittländer erfolgt. Dadurch würden in unkritischen Sachverhalten Kapazitäten frei, um Ausfuhranträge zügiger zu bearbeiten, die insbesondere in Bezug auf Menschenrechte sowie die Sicherheitslage eine „vertiefte Prüfung“ erforderlich machten.
Die teilweise langen Verfahrenszeiten, die die Fragesteller in der Anfrage thematisieren, sind nach Angaben der Bundesregierung durch die Mehrbelastung des BAFA durch die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs der Russischen Föderation gegen die Ukraine ergriffenen Maßnahmen der Europäischen Union und der Bundesregierung begründet. Die betreffe insbesondere die zusätzlichen Sanktionen mit dazugehörigen Ausfuhrbeschränkungen und -verboten. Der allgemeine Fachkräftemangel verschärfe diese Situation noch zusätzlich, heißt es in der Antwort weiter.