08.01.2024 Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz — Antwort — hib 6/2024

Verbraucherverband muss behindertengerecht arbeiten

Berlin: (hib/PK) Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist nach Angaben der Bundesregierung an die Einhaltung der Bestimmungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung und deren Organisationen gebunden. Die Wahrung der Interessen der schwerbehinderten Menschen sowie ihre Beratung und Unterstützung innerhalb des vzbv stelle die Schwerbehindertenvertretung des Verbandes sicher, heißt es in der Antwort (20/9912) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/9622) der zwischenzeitlich aufgelösten Linksfraktion.

In den besonderen Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides für die institutionelle Förderung des vzbv sei geregelt, dass der Verband mit seinem Wirtschaftsplan die Grundzüge des Behindertengleichstellungsgesetzes anwenden solle. Ferner sei der Verband auf die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz hingewiesen worden.

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