11.01.2024 Verteidigung — Antwort — hib 12/2024

Camps und Veranstaltungen der Bundeswehr für Jugendliche

Berlin: (hib/AHE) Über Camps und Veranstaltungen der Bundeswehr für Schülerinnen und Schüler und Jugendliche berichtet die Bundesregierung in der Antwort (20/9949) auf eine Kleine Anfrage (20/9306) der inzwischen aufgelösten Linksfraktion.

Die Teilnahme an den Veranstaltungen beruhe auf freiwilliger Basis beziehungsweise geschehe mit dem Einverständnis der Sorgeberechtigten bei Teilnehmenden unter 18 Jahren. Darüber hinaus stünden die für das seitens der Bundeswehr eingesetzte Personal geltenden Gesetze und Vorschriften im Einklang mit dem Grundgesetz sowie den völkerrechtlichen Bestimmungen. „Das schließt die Wahrung der UN-Kinderrechtskonvention in all ihren Facetten ein.“

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