19.01.2024 Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — Gesetzentwurf — hib 41/2024

Haushalt 2024: Wohngeld bleibt trotz Kürzung größter Posten

Berlin: (hib/VOM) Das von Klara Geywitz (SPD) geführte Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen soll in diesem Jahr 6,73 Milliarden Euro (Regierungsentwurf: 6,96 Milliarden Euro; Soll 2023: 7,33 Milliarden Euro) ausgeben dürfen. Das hat der Haushaltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung zum Einzelplan 25 des Regierungsentwurfs zum Haushaltsgesetz 2024 (20/7800, 20/7802) beschlossen. Die Einnahmen sollen sich auf 242,72 Millionen Euro belaufen (Regierungssentwurf: 234,07 Millionen Euro; Soll 2023: 237,08 Millionen Euro). Für Verpflichtungsermächtigungen sind 5,54 Milliarden Euro eingeplant (Regierungsentwurf: 4,02 Milliarden Euro; Soll 2023: 3,38 Milliarden Euro).

Größter Einzelposten des Etats ist das Wohngeld. Den Regierungsansatz von 2,42 Milliarden Euro kürzte der Haushaltsausschuss um 270 Millionen Euro auf 2,15 Milliarden Euro. Dafür stockte er die Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz von 170 Millionen Euro im Regierungsentwurf auf 200 Millionen Euro auf. Für das Baukindergeld sollen 2024 nur noch 719,47 Millionen Euro bereitstehen, den Regierungsansatz von 749,47 Millionen Euro kürzten die Haushälter entsprechend.

Die Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus wurde um 1,5 Millionen Euro auf 65,25 Millionen Euro aufgestockt. Leicht gekürzt wurde bei der Förderung der „Smart Cities“-Modellprojekte, und zwar von 127,5 auf 126,69 Millionen Euro. Etwas mehr Geld gibt es dafür für die Förderung innovativer Konzepte zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung in Städten und Gemeinden. 55,8 Millionen Euro sind davor vorgesehen (Regierungsentwurf: 55 Millionen Euro). Die Förderung der Errichtung multifunktionaler Gebäude in Holzbauweise erhöhten die Haushälter 2,37 auf 5,37 Millionen Euro. Reduziert hat der Ausschuss die Ausgaben für Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem einheitlichen Liegenschafsmanagement, und zwar von 16,12 Millionen Euro auf 7,33 Millionen Euro.

Darüber hinaus setzte der Ausschuss Fördermittel für eine Reihe neuer Projekte fest. Für den klimafreundlichen Neubau von Wohngebäuden mit kleinen und mittleren Einheiten im Niedrigpreissegment werden zehn Millionen Euro bereitgestellt. Wie es heißt, soll neben der Neubauförderung und der sozialen Wohnraumförderung eine dritte Säule zur Förderung des Wohnungsneubaus durch ein Zinsverbilligungsprogramm etabliert werden, das auf 2024 und 2025 befristet ist. Gefördert werden sollen Neubauten, die über gesetzlich vorgeschriebene Standards hinausgehen. Sie sollen in Ballungsgebieten dazu beitragen, dass zusätzlich bezahlbarer Wohnungsbau entsteht.

1,4 Millionen Euro wurden neu aufgenommen für Baumaßnahmen für das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation in Halle (Saale), dessen Bau- und Baunebenkosten auf mindestens 198 Millionen Euro geschätzt werden.3,6 Millionen Euro sind eingeplant für ein Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen, 2,2 Millionen Euro für Zuschüsse zu innovativen Modellvorhaben zur
nachhaltigen und klimafreundlichen Stadtentwicklung, 7 Millionen Euro für den Wiederaufbau öffentlicher Gebäude des Kibbuz Be'eri in Israel und 1,5 Millionen Euro für das Pilotprojekt eines Bundesschallschutzprogramms.

Die hib-Meldung zum Einzelplan im Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-963254

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