23.01.2024 Verkehr — Kleine Anfrage — hib 48/2024

Entschädigungsansprüche gegen Ex-Verkehrsminister Scheuer

Berlin: (hib/HAU) Die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) beauftragten Gutachten zu Haftungsansprüchen gegenüber dem ehemaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wegen der im Zusammenhang mit der gescheiterten Pkw-Maut entstandenen Entschädigungsansprüche gegen den Bund stellt die AfD-Fraktion in den Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (20/10052).

Im vertraglich vorgesehenen Schiedsverfahren sei Deutschland mit Schiedsspruch vom 6. Juli 2023 verpflichtet worden, den Betreibergesellschaften einen Betrag in Höhe von 243 Millionen Euro als Kündigungsentschädigung zu zahlen, heißt es in der Vorlage. Obwohl das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Deutschland noch anhängig war, habe Scheuer in seiner Eigenschaft als Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur für die Bundesrepublik Deutschland am 30. Dezember 2018 den Vertrag über die Entwicklung, den Aufbau und den Betrieb eines Systems für die Erhebung einer Infrastrukturabgabe mit dem Betreiber autoTicket GmbH sowie seinen Gesellschaftern CTS Eventim AG & Co.KGaA und Kapsch TrafficCom AG abgeschlossen, schreibt die AfD-Fraktion. Mit Urteil vom 18. Juni 2019 habe der EuGH die Pkw-Maut als Verstoß gegen das Unionsrecht bewertet. Noch am Abend des 18. Juni 2019 sei vom damaligen Bundesminister Scheuer die Kündigung des Vertrages veranlasst worden.

Die Abgeordneten beziehen sich in der Anfrage auf das Gutachten der Rechtsanwälte Christoph von Donat, Julia Lipinsky und Marie-Sybil von Dulong aus der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Müller-Wrede. Die Gutachter kommen der Vorlage zufolge zu dem Schluss, dass „eine Klage gegen Bundesminister a. D. Scheuer nur geringe Aussichten auf Erfolg“ hätte.

Die Bundesregierung wird nun unter anderem gefragt, ob beim BMDV behördenintern geprüft worden sei, „wann die Verjährung möglicher Haftungsansprüche gegen Bundesminister a. D. Andreas Scheuer eintritt“. Wissen will die AfD-Fraktion zudem, warum externe Gutachter zur Prüfung möglicher Haftungsansprüche in Anspruch genommen wurden und wie hoch die Kosten für die Beauftragung der Kanzlei Müller-Wrede waren.

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