24.01.2024 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Antwort — hib 50/2024

Keine Pflichtberatung vor Änderung des Personenstands

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (20/10115) auf eine Kleine Anfrage (20/9885) der CDU/CSU-Fraktion ihren Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz. Mit diesem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) soll es künftig deutlich einfacher werden, Personenstand und Namen beim Standesamt ändern lassen zu können. Die Unionsfraktion bewertet dies sehr kritisch und fragte deshalb unter anderem nach Beratungsangeboten. Darauf antwortet die Regierung nun: „Eine staatlich kontrollierte Aufklärung über die Folgen der Änderung des behördlichen Registereintrags beziehungsweise eine verpflichtende Beratung vor Änderung des Geschlechtseintrags sieht das SBGG bewusst nicht vor, da eine solche dem primären Regelungsziel des Gesetzes widerspräche, nämlich den betroffenen Personen eine autonome Entscheidung in Bezug auf ihre geschlechtliche Selbstbestimmung zu ermöglichen.“

Personen, die eine Änderung des Geschlechtseintrags beabsichtigen, würden erfahrungsgemäß Informations- und Beratungsangebote wahrnehmen, bevor sie den Personenstand ändern ließen, führt die Regierung weiter aus. Diese Angebote würden bei Freiwilligkeit als hilfreich und unterstützend bewertet; bei Pflichtberatungen bestehe dagegen die Gefahr, dass sie ohne innere Beteiligung absolviert würden. Der Fokus der Bundesregierung liege daher auf der Stärkung von Beratungsangeboten statt der Etablierung einer starren Pflichtberatung.

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