29.01.2024 Klimaschutz und Energie — Verordnung — hib 53/2024

Herkunftsnachweisregister für Gas, Wärme und Kälte

Berlin: (hib/MIS) Mit dem Herkunftsnachweisregistergesetz wurde die Rechtsgrundlage für ein Herkunftsnachweisregister für Gas, einschließlich Wasserstoff, sowie für Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen oder unvermeidbarer Abwärme geschaffen. Mit der Verordnung ( 20/10159) „über das Herkunftsnachweisregister für Gas und das Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte (Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung - GWKHV)“ konkretisiere die Bundesregierung nun, wie es in der Verordnung heißt, Vorgaben zur Ausstellung, Anerkennung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen, die zur Einrichtung und zum Betrieb des Herkunftsnachweisregisters notwendig seien. Die Verordnung diene dabei ebenfalls der Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben in Artikel 19 der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen für die Energiequellen Gas, Wasserstoff, Wärme oder Kälte. Die Aufgabe der Einrichtung und des Betriebs beider Register soll dem Umweltbundesamt übertragen werden.

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