06.02.2024 Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz — Antwort — hib 69/2024

Ausbau der erneuerbaren Energien

Berlin: (hib/NKI) Nach Inkrafttreten der Verordnung (EU 2022/2577) zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien von Dezember 2022 sind insgesamt 1610 Genehmigungen für eine Gesamtleistung von 8200 Megawatt registriert worden. Das geht aus einer Antwort (20/10098) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/9917) der CDU/CSU-Fraktion hervor.

Die Genehmigungen unterteilen sich laut Antwort in 1420 Anlagen für Windenergie an Land mit einer Gesamtleistung von rund 7 700 Megawatt. Zwölf der Anlagen seien bereits in Betrieb). 86 Genehmigungen für Biomasseanlagen mit einer Gesamtleistung von 76 Megawatt seien erteilt worden, „davon hätten 47 Anlagen den Betrieb bereits aufgenommen. 76 Genehmigungen seien für Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von 338 Megawatt erteilt worden, davon seien 55 Anlagen ans Netz gegangen. Fünf Genehmigungen seien für Stromspeicher mit einer Gesamtleistung von sieben Megawatt erteilt worden, drei Anlagen hätten den Betrieb aufgenommen.

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