Gutachten rät von Klage gegen Ex-Verkehrsminister Scheuer ab
Berlin: (hib/HAU) Laut einem vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMVD) beauftragten unabhängigen Rechtsgutachten ist eine Klage gegen den ehemaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) im Zusammenhang mit der gescheiterten Pkw-Maut „nicht aussichtsreich“. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/10227) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/10052) hervor.
Die beauftragte Kanzlei Müller-Wrede sollte der Vorlage zufolge „aufgrund der komplexen und nicht eindeutigen Rechtslage“ prüfen, „ob Haftungs- oder Schadensersatzansprüche gegen Bundesminister a. D. Scheuer wegen der gezahlten Entschädigung aus dem Betreibervertrag zur Erhebung der Infrastrukturabgabe (,Pkw-Maut') bestehen und gerichtlich durchsetzbar sind“. Das erstellte Gutachten gebe eine klare und inhaltlich begründete Empfehlung und lege dar, warum eine Klage nicht aussichtsreich sei, heißt es in der Antwort. Das Gutachten rate im Ergebnis von einer Klage ab. Dieser Auffassung habe sich das Ministerium angeschlossen.
Der Sachverhalt sei umfassend aufgearbeitet worden, der Stand in Schrifttum und Lehre berücksichtigt, „einschließlich etwaiger abweichender Auffassungen“, schreibt die Bundesregierung. Das Gutachten sei nachvollziehbar, argumentativ klar, fachkundig und verständlich. Die Kosten für das Gutachten lagen der Antwort zufolge bei 101.745 Euro.