Wirkung des deutsch-indischen Migrationsabkommens
Berlin: (hib/STO) Nach der Wirkung des deutsch-indischen Migrationsabkommens vom 5. Dezember 2022 erkundigt sich die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/10299). Wie die Fraktion darin ausführt, sollte das Abkommen sowohl den Austausch von Fachkräften fördern als auch Regelungen für eine Rückkehrkooperation sicherstellen. So sei es erklärtes Ziel gewesen, „die Rückkehr von ausreisepflichtigen Staatsangehörigen durch klare Verfahren zu deren Identifizierung und Rückführung zu erleichtern“.
Wissen wollen die Abgeordneten, wie viele indische Staatsangehörige in den Jahren 2022 und 2023 erstmals einen Aufenthaltstitel im Wege der Erwerbs- und Bildungsmigration erhielten. Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, wie viele indische Staatsangehörige, deren Asylantrag zuvor abgelehnt wurde, in den Jahren 2022 und 2023 freiwillig ausgereist sind und wie viele in ihr Herkunftsland Indien zurückgeführt wurden.