AfD-Antrag für Aufarbeitungskommission abgelehnt
Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwoch einen Antrag der AfD-Fraktion abgelehnt, in dem diese eine unabhängige Aufarbeitungskommission unter Vorsitz des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) fordert. Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU/CSU und der Gruppe der Linken wurde der Antrag (20/6086) abgelehnt.
Die AfD-Fraktion begründet den Antrag unter anderem mit den Missbrauchsfällen in Kirchen und anderen gesellschaftlichen Institutionen. Mit ihrer Forderung bezieht sie sich auf einen Vorschlag des UBSKM. Wie die Fraktion zur Begründung ausführt, dürfe der Staat aufgrund seiner Fürsorgepflicht nicht allein darauf bauen, „dass in Kirchen und anderen Institutionen eine Selbstaufklärung stattfindet, sondern er hat die Aufklärungsprozesse aktiv zu fördern“. Ferner fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, „zu prüfen, auf welche Weise rechtskonform im deutschen Strafrecht normiert werden kann, dass Amtsträger, Leitungspersonal und Mitarbeiter, die davon erfahren, dass in ihrer Institution sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen stattfindet, verpflichtet sind, hierüber unverzüglich die Strafverfolgungsbehörden in Kenntnis zu setzen“.
Die Kritiker des Antrags unterschieden sich in ihren Argumenten nur unwesentlich. So warf die SPD-Fraktion den Antragstellern vor, von falschen Prämissen auszugehen und zum Beispiel den Ermittlungsbehörden unzureichende Arbeit zu unterstellen. Genau das Gegenteil sei aber der Fall. Die CDU/CSU-Fraktion betonte, wer den Schutz von Kindern verbessern wolle, der müsse auch Maßnahmen zum Schutz von Kindern vorschlagen. Dies tue der Antrag aber nicht. Die Grünen verwiesen darauf, dass eine solche Aufarbeitungskommission unabhängig und damit auch parteipolitisch unabhängig arbeiten müsse. Aber der Vorschlag der AfD, die Kommission mit Vertretern der Fraktionen des Bundestages zu besetzen, laufe dem zuwider. Diesem Argument schloss sich die FDP-Fraktion an. Die Linke kritisierte ebenfalls, dass eine Kommission, die politisch besetzt wird, nicht unabhängig arbeiten könne.
Die AfD-Fraktion verteidigte sich mit dem Hinweis, dass man die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt und von Missbrauch nach wie vor den Institutionen selbst überlasse. Das führe natürlich zu Vertuschungen, wie man jüngst am Beispiel der Kirchen gesehen habe. Das System der Eigenaufarbeitung sei „definitiv gescheitert“, im Übrigen übernehme der Antrag nur eine alte Forderung des UBSKM.